A2 und Drosselung in D und EU

Lorenzo

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Motorrad
Brixton CROSSFIRE 500X
Die Klasse A2 berechtigt für Bikes mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Jetzt habe ich gelesen, dass im Ausland Strafen für auf 48 PS reduzierte Big Bikes, die ursprünglich über 70KW hatten, drohen.
Es gab doch früher den alten A2, der nicht die Beschränkung auf die Höchstgrenze von 70 KW hatte.
Gibt es einen Bestandschutz?
Wann wurde der A2 auf die Reduzierung von Bikes mit max. 70 KW geändert?
 
Keine gedrosselten Big-Bikes mehr mit A2

Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden – die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu führen.
 
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