Brixton - keine Herstellergarantie?

Chris

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Hallo zusammen,

jetzt wird es aber (un)lustig. Habe mich mittlerweile mit 4 Händlern in meiner Umgebung unterhalten. Einer von ihnen hat mir heute schriftlich zukommen lassen, dass Brixton keine Herstellergarantie anbietet, sondern "nur" die BGB-Gewährleistung (..die ja in den ersten 6 Monaten durchaus vorteilhaft ist, während die weiteren 18 Monate durchaus problematisch sein können wg. der Beweislastumkehr).

Der entscheidende Satz des Händlers lautet wie folgt:
"Die Brixton Fahrzeuge haben keine Garantie , sondern nur Gewährleistung,d.h., wenn das Fahrzeug einen Defekt hat, repariert das nur der Händer, wo Sie das Fahrzeug erworben haben."

Das hat mich dazu veranlasst, direkt in Österreich beim Hersteller/Importeur KSR Group nachzufragen. Hier wurde mir zunächst versichert, dass Brixton selbstverständlich auch über 2 Jahre Herstellergarantie verfügt. Im Laufe des Gespräches wurde das jedoch relativiert. Die Garantiebedingungen seien aber angeblich der Bedienungsanleitung beigefügt. Ich habe dann gefragt, warum man dieses fantastische Verkaufsargument (2 Jahre Herstellergarantie) nicht publiziert wird. Die Antwort darauf war durchaus ernüchternd. Der zuständige Herr (Namen lasse ich hier mal weg) konnte mir darauf keine schlüssige Antwort liefern. Ich bat ihn, seine mündliche Aussage (Zusicherung der 2 Jahre Herstellergarantie) kurz schriftlich zu bestätigen. Das wollte er dann auch nicht. So etwas kommuniziere man nur mit den Händlern, war die Antwort. Mir scheint, dass im Hause KSR noch einiges "unklar" ist.

Zumindest wurde mir eine schriftliche Antwort per E-Mail zugesichert. Bin gespannt, wie sich das entwickelt.

So, jetzt ihr. Wie hat man euch die Brixton verkauft? Mit Herstellergarantie oder nicht? Habt ihr Garantiebedingungen ausgehändigt bekommen?

Bin gespannt.

Viele Grüße

Chris
 
Hi Chris,
Das Bild ist aus der Bedienungsanleitung
Schon interessant, dass KSR sich da nicht eindeutig äußern konnte
Gruß Achim
 

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Ja, Seite 41 aus der Anleitung - kann ich bestätigen.

Komisch, aber wenn es sich nicht um einen Re-Import handelt, dann sind immer 2 Jahre Garantie vom Hersteller/Importeur inkludiert. Bei meinem Re-Import eines anderen Rollers übernahm der österreichische Importeur die 2 Jahre Herstellergarantie (zwar mit Murren, aber so ist das Gesetz).
Wenn es hingegen in dem Land, in dem das Fahrzeug angemeldet wird, keinen Importeur für diese Marke gibt, dann sieht die Sache, glaube ich, anders aus.

Eine freie Händlerwahl bzw. Wahl des Vertragshändlers für ein Service sollte möglich sein - ein Garantiefall muss ohnehin im Vorhinein vom Vertragshändler beim Importeur "angemeldet" werden.

Interessant, dass KSR u.a. Reifen und Bremsbeläge von der Garantie ausnimmt. Bei meinem Peugeot Django gab es bei 800 Kilometer Rißbildung in den Profiltälern der CST Reifen (China Schrott, der übrigens auch bei der Brixton, die ich Probegefahren bin, verbaut war) - bei ca. 6000 Kilometer bekam ich dann auf Kosten des österreischischen Importeurs neue Heidenau Reifen.
Angenommen, die Bremsbeläge würden nach Kurzem zerbröseln - gibt es dann auch keine Garantie?
Das sind Fragen für die ÖAMTC Rechtsabteilung, ob der Importeur gewisse Teile eines Fahrzeuges aus der Garantie rausnehmen kann - klingt schon ziemlich unseriös.
 

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Hallo Allerseits,

die Antwort der Fa KSR Group GmbH in Sachen Garantie liegt mir zwischenzeitlich vor. Ich gebe diese ungekürzt wieder, die Namen lasse ich jedoch weg:

"Sehr geehrter Herr XXXX!


Ich darf Ihnen mitteilen, dass auf die Fahrzeuge der Marke Brixton zur gesetzlichen Gewährleistung eine Herstellergarantie von 24 Monaten gewährt wird.


Im Regelfall ist immer nur der verkaufende Händler für Garantiearbeiten verantwortlich. Reguläre Service und Reparaturtätigkeiten darf jeder Motorradhändler durchführen.


Sollten Sie weiter Fragen haben können Sie sich gerne per Mail an mich wenden.


Hochachtungsvoll / kind regards

XXXXXXXXX

KSR Group GmbH
Wirtschaftspark 15
3494 Theiss
Austria"

Ihr könnt euch vorstellen, dass diese Antwort, die ich von "ganz oben" erhalten habe, bei mir Rückfragen ausgelöst hat.

Sie gewähren eine Herstellergarantie von 24 Monaten, aber nur ("in der Regel") abwickelbar (d.h. auch die Grantiearbeiten, sprich die konkrete Reparatur) über den verkaufenden Händler. Das kann natürlich nicht wirklich ernst gemeint sein. Man könnte auch sagen, dass alles, was zusätzliches Geld bringt, bei allen Vertragshändlern möglich ist und Garantiefälle nur bei dem verkaufenden Händler. Die Quintessenz daraus wäre, besser nicht mit dem Motorrad zu fahren/reisen, um nicht aus der "Wurfweite" des verkaufenden Händlers zu geraten. Für mich ein absolutes NO-GO. Sollte KSR/Brixton bei dieser Haltung bleiben, sage ich der Marke Brixton nur eine kurze Zukunft voraus.

Man sollte sich vielleicht etwas mehr an der Garantieabwicklung des Importeurs MSA (Kymco, Hyosung etc.) orientieren. Dies bzgl. höre ich eigentlich nur Gutes.

Da mir juristische Vorgänge nicht gänzlich fremd sind, werde ich dies bzgl. am Ball bleiben und euch auch weiterhin an dieser Stelle informieren.

Viele Grüße

Chris
 
Zuerst die Sache mit der Preiserhöhung, obwohl alle Fyler für 2017 schon gedruckt sind, dann diese Sache - beide Dinge schädigen dem Image von KSR.
Eine freie Händlerwahl sollte kein Problem sein - überhaupt, wenn der Händler auf der KSR-Homepage aufscheint.
 
Tja, ich werde jedenfalls (erst einmal?) auf den Erwerb verzichten. Sobald meine zusätzlichen Fragen von KSR beantwortet wurden, informiere ich euch trotzdem hier.
 
Ich werde mich nächste Woche auch informieren - bei KSR und ÖAMTC der Rechtsabteilung.

Welche Fragen hast du KSR noch gestellt?
 
Hi DieselDriver,

hier meine Anfrage nach Erhalt der o.a. Antwort:

"Sehr geehrter Herr XXXX,

recht herzlichen Dank für die zeitnahe Antwort. Hierzu noch eine Nachfrage:

Ist es nicht so, dass eine gewährte Herstellergarantie über jeden Vertragshändler des Herstellers (der ja der "verlängerte Arm" des Herstellers vor Ort ist) abzuwickeln sein muss.

Sie schreiben, dass dieses bei Ihnen "im Regelfall" nicht so sei. Wie definiert KSR bzw. Brixton dann den Ausnahmefall? Muss also im Falle einer Ausfahrt und bei Auslösung des Garantiefalles (Panne etc.) dann zunächst ein Unternehmen gesucht werden, welches das Motorrad zum verkaufenden Händler transportiert? Ist diese Transportleistung zum verkaufenden Händler durch die Garantie abgedeckt?

......

Mit freundlichen Grüßen"
 
24 Monate Herstellergarantie sind inklusive - war aber zu erwarten.

Hast du das Lackproblem gleich bei der Übernahme beim Händler reklamiert?
Am besten gleich Fotos vor der Abfahrt.

Das Aggregat und Getriebe stammt von Suzuki Wonjan.
Die produzieren auch andere interessante Bikes.
 
Die etwas seltsamen Bedingungen zur Erfüllung der Garantieleistung legen die Vermutung nahe, dass die Garantie letztlich nicht von Brixton selbst als Unternehmen sondern von einer externen Garantieversicherung übernommen wird. Dort existieren gerne mal, rechtlich grenzwertig noch korrekte, Klauseln und Bedingungen, die eine Leistung im Garantiefall gerne mal ausschliessen.
Wäre auch nachvollziehbar, dass ein kleines, junges Vertriebsunternehmen wie Brixton Austria nicht in unwägbare Leistungen für ein fremdproduziertes Produkt tritt. Mit einer Versicherung als Kostenträger stehen die Garantiekosten pro Fahrzeug fix fest und können in die Preiskalkulation als Festkosten mit einfliessen. Nennt sich Risikominimierung und die Versicherungskosten zahlt letztlich der Endkunde.
Ist natürlich nur ein vermutetes Szenario. Das sich noch erhärten mag, wenn bei den ersten Brixtons die Garantie ausläuft und eine Garantieverlängerung gegen Bezahlung angeboten wird. Was durchaus von Vorteil sein kann, sollte Brixton bis dahin nicht mehr existieren. Die Versicherung steht trotzdem in der Verpflichtung zur Leistung der 2-Jahres-Garantie und ist sicherlich daran interessiert, eine Verlängerung, möglicherweise über den provisionierten Händler, an den Endkunden zu verkaufen.

Solche Garantieversicherungen werden auch gerne bei Gebrauchtfahrzeugen angeboten, in diesen Fällen i.d.R. vom Händler bezahlt und natürlich auch mit im Fahrzeugpreis "verwurstelt". Entbindet den Händler von der Gewährleistung und macht den Kauf eines Fahrzeuges, auch etwas überteuert, attraktiv.
 
Also mein Verkäufer hat mir gesagt dass alle Mängel innerhalb 24 Monate von ihm als Garantie Fall übernommen werden. Er sagte mir auch das es schon zu Reklamationen bei Blinker und anderen Kleinigkeiten gekommen wäre
Und diese selbstverständlich repariert wurden.ich habe da persönlich kein schlechtes Gefühl! Und by the way ich als Handwerker finde es auch immer sehr unangenehm wenn Kunden schon im Voraus sich tausendfach absichern möchten. Ich finde die Brixton ein schönes und billiges Gefährt welches so in DEutschland nie hergestellt werden könnte (im wirtschaftlichen Sinn ) Natürlich möchte keiner sein Geld rausschmeißen aber die besten Erfahrungen sind die die man selber macht .
 
Na dann, wenn alle zufrieden sind und man bei "billig" auch mal Abstriche hinnehmen kann, will ich nichts gesagt haben. Es ist ja auch müßig über Hintergründe zu theoretisieren.
Das die Garantieleistungen nicht erfüllt werden, hat auch niemand behauptet. Aber der Threat ist auch schon arg lang und die Inhalte etwas kompliziert.
 
Garantieleistungen werden von KSR erfüllt - wie die das weiterverrechnen, kann dem Endkunden egal sein.
 
Ja, ist ja gut, ich schäme mich ja auch, auf das Posting bzgl. dem "Reparaturzwang" beim verkaufenden Händler eingegangen zu sein. Ein tieferes Hintergrundwissen scheint Verärgerung hervorzurufen. Auch wenn's so eine thesisch positive Information ist, dass eine Garantie möglicherweise auch "nach Brixton" erhalten bleibt.

Ich sollte mich als Gast auch gar nicht einmischen und vermeintlich Hilfreiches posten. Und tatsächlich ist es wohl so, dass eigentlich alles bestens ist.
Ich halte mich in Zukunft raus und lese nur noch mit.
 
Tja ich habe jetzt Gelegenheit das Garantiesystem von KSR mitzuerleben. Meine Brixton hat mit 8500 km einen Motorschaden erlitten. Ventil abgerissen und im Brennraum umhergeflogen. Motor steckt. Vermutlich Zylinderkopf, Ventile, Kolben und vermutlich auch der Zyinder und die kurbelwelle zerstört. Und wie das Getriebe aussieht nachdem der Motor plötzlich blockiert will ich gar nicht wissen.
 
899900896

In meinem BGB Buch steht (siehe oben), dass eine
Garantie benannt werden muss...ansonsten gilt
keine Garantie in dem Sinn...

Weiter habe ich den passenden Text gefunden:

Quelle: http://www.motorrad-recht.de/motorradrecht-recht-1/gewahrleistung-und-garantie/

"...Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, ein Versprechen dafür, dass eine Sache eine bestimmte Eigenschaft über einen bestimmten Zeitraum hat. Die Ansprüche sind verschuldensunabhängig. Tritt der von der Garantie umfasste Mangel in dem garantierten Zeitraum ein, muss der Garantiegeber die Sache in den versprochen Zustand bringen, also reparieren.
Meisten sprechen Fahrzeughersteller eine Garantie für bestimmte Eigenschaften ihrer Fahrzeuge aus, (Dichtigkeitsgarantie, Durchrostungsgarantie, etc.). Gegenüber wem und zu welchen Bedingungen Leistungen aus einer Garantie geltend gemacht werden können bestimmt sich nach der Garantieerklärung des Herstellers (Garantiegeber). Hieraus ergibt sich auch, ob neben der Garantie weitere Leistungen gewährt werden (z.B. Ersatzfahrzeug für die Dauer der Arbeiten).

Gegenüber wem ein Garantieanspruch geltend zu machen ist, ergibt sich aus der Garantievereinbarung. Der Umfang der Garantie ergibt sich ebenfalls aus der Garantievereinbarung...

Gewährleistung
Bei dem Gewährleistungsanspruch handelt es sich hingegen (im Unterschied zur Garantie) nicht um einen vertraglichen sondern um einen gesetzlichen Anspruch gegen den Verkäufer.
Ist die Sache mangelhaft, muss der Käufer den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Er kann den Anspruch nicht gegenüber einem anderen Händler (auch bei gleicher Fahrzeugmarke) geltend machen. Lässt der Käufer sein Fahrzeug bei einem anderen Händler oder beim Hersteller reparieren, kann er die ihm entstandenen Kosten regelmäßig nicht gegen den Verkäufer geltend machen.
Weiter muss der Käufer in Fällen in denen die Beweislastumkehr nicht eingreift im Zweifel beweisen, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen war.
Ist der Käufer eine Privatperson gilt aber zu dessen Gunsten die Vermutung, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs an ihn aufgetreten ist, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Die Gewährleistungsrechte sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung), Schadenersatzansprüche und Minderung des Kaufpreises.
Ist der Mangel nicht zu beheben oder ist die Nacherfüllung bereits mehrfach fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben und seinen gezahlten Kaufpreis (nach Abzug des Wertersatz für die bisherige Nutzung) zurückerstattet verlangen.
Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung. Bei Fahrzeugen beträgt diese 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer.
Erfolgt eine Nachbesserung des Mangels durch den Käufer aufgrund der Gewährleistung, beginnt diese für die Nachbesserung von neuem zu laufen.

Fazit
Bei Auftreten eines Mangels ist stets sorgfältig zu prüfen, ob Ansprüche aufgrund einer Garantie oder aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden. Je nachdem welche Ansprüche geltend gemacht werden, ist wichtig zunächst herauszufinden, wer der richtige Ansprechpartner ist
..."

Sehr lange aber ich hoffe informativ ;) und es ist von der Rechtslage wichtig zu erwähnen, dass bei eigenem Einführen in ein EU Nachbarland das geltende Recht im Land des Händlers gilt. Leider weiß ich nicht was bei der Einfuhr in die Schweiz und Liechtenstein und weitere nicht EU Lander gilt. Wenn aber das Fahrzeug über den Händler bspw. in DE gekauft wird greift das deutsche Recht.

LG
 
Habt ihr mal wegen dem rost beim Händler gefragt und hat da wer schonmal recht bekommen bzw. Ersatz. Bei mir rostet der Stoßdämpfer, der Matt schwarze Lack platzt ab und zu auf und unter dem schutzblech ist alles durch. Hat man da ein Anspruch auf die Garantie. Hab noch 1 Jahr.
 
Hallo, ich hab gestern mit einer Händlerin gesprochen und wir haben das Mopped dort nicht gekauft- werden aber die Inspektionen dort machen lassen.
Garantiearbeiten werden alle erledigt, sie behalten sich aber vor, etwas Aufschlag auf den Arbeitslohn zu nehmen, da ihr Werkstatt-Regelsatz höher liegt, als KSR bezahlt. Bei Käufern vor Ort nehmen sie Zähneknirschend lediglich die Kohle, die KSR rausrückt dafür, quasi als Kundendienst.
Die haben aber die ganze Palette dort stehen und sind mit den Brixton sehr zufrieden. Bisher war kaum was an Garantiesachen. Ein paar Blinker und eine defekte Benzinpumpe. Dazu etliche lockere Schrauben ab Werk- das passt da vom Preis-leistungsverhältnis schon...
 

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