Garantie

MK74HZ

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Moin! Ich habe meine Brixton im Juli gekauft und da gab es die Aktion der Garantieanhebung bei Neuzulassung vom 01.07.24-31.12.24 jetzt ist im Internet nur noch der Zeitraum 01.08.24 - 31.12.24 benannt! Hat einer eine Info, ob es trotzdem zutrifft und wo kann ich die Garantieverlängerung einsehen?
 
Das sind, außer vielleicht deinem Händler, die einzigen, die wirklich zuverlässig sagen können, wie solche Fälle gehandhabt werden.

Also Geduld...
 

@MK74HZ:

Was willst du denn mit einer GARANTIE von einem Hersteller (den es irgendwann eh nicht mehr gibt)..., gemäß seinen "Garantie- Bedingungen"..??? Ich an Stelle von KSR würde locker 12 Jahre GARANTIE gemäß diesen Bedingungen geben.... Ich persönlich gebe dir (wenn du bei mir IRGENDWAS kaufen solltest) eine Garantie von 25 Jahren... gemäß MEINEN Garantiebedingungen natürlich. 🤣😇 Im Ernstfall hast du ja immerhin 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG nach deutschem Recht, sprich ECHTE 12 Monate ohne Wenn und Aber bei deinem Verkäufer....;):cool:
 
Bevor du etwas schreibst, bitte die Grantiebedingungen lesen! Hier wird zwar einiges ausgeschlossen aber im Grundsatz die Werksgarantie verlängert und Irgendwann ist eben irgendwann! Vermutlich in 5 Jahren oder 7-10!
Ergänzung ()

Ach übrigens, wenn du heute ein technisches Gerät verkaufen möchtest als Privatperson, bist du in der Haftung als Garantiegeber! Sie EU Gesetz. Also Vorsicht mit lapidaren Ansätzen geb ich die 12 Jahre Grantie!
 
Und übrigens gibt die Garantie oder Sachmangelhaftung nicht der Verkäufer sondern der Hersteller bei Neufahrzeugen und damit ist der Verkäufer/ Handler raus
 
Hmmm.... mein Wissensstand ist folgender:
- Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Verkäufers..... die kann jeder "gemäß seiner Garantiebedingungen" geben... oder es lassen.
- Sachmängelhaftung / Rechtsmängelhaftung MUSS jeder Verkäufer erfüllen..., nach deutschem Recht. Diese kann allerdings ein privater Verkäufer ausschließen.
- der Hersteller MUSS garnix tun.... es sei denn er ist in Deutschland der "In-Verkehr-Bringer", ggf. gar der Verkäufer... dann haftet er für etwaige Schäden / Folgeschäden, die sein Produkt evtl. verursacht hat..!
Sollte ich das etwas nicht verstanden haben, möge man mir das gern erklären, ich lerne täglich dazu.....
 
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Korrekt , nur als priv. Verkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen , muss das aber auch tun , im Verkaufstext z.B. genügt ja schon , auch hier im Forum .
Wer das nicht tut unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen dazu .
 
Also Danke erstmal für die Exkursion und den Dschungel von Gewährleistung und Grantie. Trotzdem hätte ich gern den Spatz in der anstatt die Taube auf dem Dach, denn die Singen nie mehr bei mir! Ich hoffe, dass sich der Service meldet und dann schauen wir mal.
 
Moin zusammen! Kurzes Update zur Garantie. Nach etwas hin und her, habe ich die Verlängerung der Herstellergarantie auf 4 Jahre bekommen. Was mich persönlich sehr freut und ich somit 2 Jahre länger als die Gewährleistung abgesichert bin.
 
Glückwunsch.....?! Dann lies doch mal die Garantiebedingungen Brixton Motorcycles | Bedingungen Erfüllung der erweiterten Garantie GENAU durch. Um eine Garantieleistung zu erhalten, musst du 4 Jahre lang penibelst alle Wartungen usw. bei einer vom Hersteller autorisierten (DAS ist bei Gewährleistung anders.. ups..) Werkstatt erledigen lassen.... und bezahlen. Nunja, dann hast du deine Maschine über diese Schiene ja auch wirklich gut bezahlt. Da kann man son Motor z.B. (Kosten maximal 800,-€) auch mal verschmerzen....:)
 
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Die "Garantiebedingungen" lesen sich wie aus einer vergangenen Zeit als der Kunde nicht König sondern noch Melkkuh war , grottig , es ist ja ziemlich alles ausgeschlossen , das zeigt den Geist beim Unternehmen da in Ö , Kleinkrämer u. Sesselfurzer schlechthin , viel Vertrauen in ihr vertriebenesProdukt scheinen die selbst nicht zu haben , aber schiss vor den pösen Käufern ( Kunde verkneif ich mir besser).🫣
 
Also die Garantiebedingungen lesen sich wie jede andere Garantie auch. Und den Service zu bekommen musste bei allen Grantien den Service beim Hersteller oder Autorisierten Partner machen lassen, auch wenn das Gesetz etwas anderes sagt. Beim Leasing machst du sogar schriftlich mit Unterschrift klar, dass du den Service nur beim Fachmann erledigen lässt! Ich finde für Lau ist das gut und den Service hätte ich eh immer beim Partner machen lassen, das fördert den Kontakt und den Zusammenhalt und wenn ich mal was kleines hab, geht das auch mal für lau durch. Am besten ist nix kaufen, dann haste keine Garantiebedingungen! Euch einen schönen Abend und allseits gute Fahrt!
 
Zur Garantie gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen , nur zur Produkthaftung/Gewährleistung , in Garantiebestimmungen kann der Hersteller schreiben was er möchte .
Wenn sich diese hier nach deiner Ansicht nicht von anderen Unterscheiden ist ja für dich alles gut , ich empfinde einige Formulierungen nicht so , damit kann man ziemlich alles ablehnen , beweise in dem Falle mal das Gegenteil.
Beispiele :

  • Schäden am Fahrzeug die durch Missachtung der Einfahrvorschriften, verursacht werden.
  • Verschleiß von Bauteilen, deren physische Lebensdauer kürzer ist als die Dauer der Garantiezeit.
  • Langfristige Farbechtheit von Kunststoff- und Lackteilen, welche durch Witterungseinflüsse
    entstanden sind.
  • Normale Motorgeräusche und Vibrationen, die die Funktion, den Betrieb oder die Lebensdauer des
    Fahrzeuges nicht beeinträchtigen.
  • Und was der Besitzer mit Garantie des Fahrzeuges zu tun hat erschließt sich mir gar nicht .
 
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