Sind das Mängel für den Tüv?

linuswrb

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Moin an die Brixtonfahrer :D

Ich hätte da kleine Problemchen, die mir zu bedenken geben.

1. Diebstahlschutz:
Ich habe das Moped vom Händler abgeholt und nach ca. 300km war das Lenkradschloss ab (leider gebraucht--> keine Garantie). Ich fahre jetzt "natürlich" mit einem alternativen Diebstahlschutz :D
Ich möchte natürlich nicht ein neues Set (Tankdeckel, Zündschloss und Diebstahlschutz) kaufen. Ich meine auch mal gehört zu haben, dass man einen Alternativen Diebstahlschutz eintragen lassen kann.. stimmt das? Und gibt es dort was zu beachten?

2. Andere Kaputte Dinge
- Mein Seitenständer ist abgefallen.. ist das schlimm? :,)
- Das Seitenteil, wo man den Luftfilter wechselt, ist mir etwas kaputt gegangen.. der "Nupsi" ist abgebrochen. Jetzt hab ich das mit nem Kabelbinder gefixxt. Da ich auch keine Lust habe, für 50€ ein Ersatzteil zu kaufen, dachte ich mir: Frag mal im Forum, ob das durch den TÜV kommen kann :D

Ich bedanke mich im voraus für helfende Antworten :)
Viele Grüße aus Hamburg!
 
Ich meine auch mal gehört zu haben, dass man einen Alternativen Diebstahlschutz eintragen lassen kann.. stimmt das?
Grundsätzlich ist das möglich.

Allerdings kenne ich das nur von Mopeds, bei denen ab Werk kein Lenkschloss vorhanden war.
Inwiefern das auch geht, wenn ja eigentlich eins da sein sollte, müsstest du mal beim TÜV anfragen.

Für ein Ersatzsschloss könntest du mal hier im Marktplatz nachfragen. Vielleicht hat ja irgendwer noch eins rumliegen...

- Mein Seitenständer ist abgefallen.. ist das schlimm? :,)
Nö.
Das interessiert den Prüfer nicht.

der "Nupsi" ist abgebrochen. Jetzt hab ich das mit nem Kabelbinder gefixxt.
Solange das Teil fest ist, interessiert das den Prüfer auch nicht.
 
Seitenständer und Lenkradschloss sind leider bei unseren Maschinen TÜV-relevant!

Der Seitenständer wegen des Seitenständerschalters (den kann man aber abbauen, dann ist das Ganze in diesem Fall wieder nicht TÜV Relevant, weil ist das Teil dran, muss er es testen😉)

Lenkradschloß ist Pflicht, da eine fest verbaute Diebstahlsicherung bei unseren Fahrzeugen Vorschrift ist.
 
Lenkradschloß ist Pflicht, da eine fest verbaute Diebstahlsicherung bei unseren Fahrzeugen Vorschrift ist.
Ist das garnicht anders möglich? Bremsscheibenschloss z.B.?
Der Seitenständer wegen des Seitenständerschalters (den kann man aber abbauen, dann ist das Ganze in diesem Fall wieder nicht TÜV Relevant, weil ist das Teil dran, muss er es testen😉)
Ja, derzeit ist der abgeklemmpt :,) Ich frage mal beim Händler nach, ob sie die 4 Schrauben noch haben.. Muss sowieso bald mal hin👍🏻
Sie sollen mir auch mal sagen, was alles TÜV relevant ist und was nicht.. Bin gespannt..
Ich habe eigentlich keine Lust, paar Hundert € fürn TÜV auszugeben :,)

Danke für deine Antwort! :D
Ergänzung ()

😳 seid einem jahr hier angemeldet,
aus HH, aber noch nicht am CTF
vorstellig geworden? na na na, das
sollte aber mal nachgeholt werden
😉
Bin weniger aktiv im Forum. Was ist "CFT"?😅
 
Seitenständer [...] leider bei unseren Maschinen TÜV-relevant!
Nein.

Seitenständer sind nicht relevant.
Und ohne Seitenständer ist auch der Schalter uninteressant.
(Wenn der Ständer dran ist, muss der Schalter natürlich funktionieren.)

Meine Lütte ist gerade vor wenigen Wochen ohne Seitenständer (wg. unzuverlässigem Schalter 😇) anstandslos durch die HU gegangen.

Wegen des Lenkschlosses solltest du einfach mal beim TÜV/Dekra/... nachfragen.
Sollten die darauf bestehen, melde dich nochmal.
Notfalls kann ich dir meins leihen (vorausgesetzt, ich bekomme die Schrauben gelöst...).
 
Ich war bei meinem TÜV neulich echt überrascht das der Prüfer das Lenkrad schloss sehen und getestet haben wollte. Stand da etwas perplex rum und musste etwas suchen... Und durch die neue Hupe ist es auch ein bisschen schwieriger geworden, abzuschließen. Die Kabel sind da etwas im Weg...
Meinen dezenten Hinweis auf die neue, wirklich geile Doppelton Hupe hat er echt ignoriert... Und die klingt doch so schön 😃
 
Seitenständer sind nicht relevant.
Und ohne Seitenständer ist auch der Schalter uninteressant.
(Wenn der Ständer dran ist, muss der Schalter natürlich funktionieren.)
🤷‍♂️hab ich sinngemäß auch gar nicht anders geschrieben

👉
Der Seitenständer wegen des Seitenständerschalters (den kann man aber abbauen, dann ist das Ganze in diesem Fall wieder nicht TÜV Relevant, weil ist das Teil dran, muss er es testen😉)
 
Nach meinem Wissen ist es so: Wenn (ab Baujahr/EZ xy) ein Seitenständer vorhanden ist, dann muss ein entsprechender Schalter zur Zündunterbrechung vorhanden sein und funktionieren.
Wenn... dann...
Wenn: Der Seitenständer ist optional. Dann: Der Schalter nicht.
 

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