das bleibt ja dir überlassen, du kannst das moped entweder abmelden, wenn du es nicht mehr
benötigst, oder du läßt es angemeldet, da evtl ein käufer eine probefahrt machen möchte und
der wahrscheinlich keine rote nummer zufällig in der tasche hat
zur not kann auch der käufer das moped abmelden, es gibt ein vordruck, glaub auch auf der
ADAC seite, wo man festhalten kann, daß du dem käufer das angemeldete fahrzeug übergeben
hast und er es binnen einer gewissen frist abmelden muß. somit bist du aus dem schneider,
falls danach was passiert.
...Dennoch sollten Sie die Versicherung
frühzeitig über den Verkauf informieren, damit ein möglicher Unfall nicht auf Ihren
Schadensfreiheitsrabatt angerechnet wird...
...Haben Sie sich dazu entschlossen, das Kfz angemeldet zu verkaufen, sollte Sie ein paar Dinge beachten. Im
Streitfall hilft es, wenn Sie nachweisen können, ab wann der neue Besitzer über das Auto verfügen konnte. Notieren Sie den
genauen Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe bzw. der Unterschrift unter dem Kaufvertrag und lassen Sie sich diesen
durch den Käufer bestätigen. Dadurch können Sie Ihr eigenes Risiko verringern und das Auto entsprechend verkaufen. Ohne Abmeldung weiß zwar die Zulassungsstelle noch nichts vom neuen Besitzer, aber falls tatsächlich ein
Bußgeldbescheid kommt, können Sie den Zeitpunkt genau belegen...