B196 Führerschein Ausland

Ich befürchte das Fahren mit B196 im Ausland wird nicht umgesetzt. Es ist still geworden zu diesem Thema im Internet. Daraufhin habe ich mal die aktuellste Primärquelle durchforstet nach Hinweisen.

Der letzte Entwurf gibt dazu nichts mehr her meiner Ansicht nach. Ich erspare mir den kritischen Kommentar .

Hier die geplanten Änderungen (verlinkt).

Das bedeutet Deutschland fröhlich erkunden (z.B. Nordsee, Ostsee, Mecklenburg, Alpen, Mittelgebirge) oder den A machen.
 
Schon traurig, dass Österreich und Deutschland sich nicht mal gegenseitig anerkennen,
zumal nahezu identische Regelung gelten. Aber es sollte sich doch auch eine europaweit
einheitliche Führerscheinregelung finden lassen. Was soll dieses wirre Regelchaos?
Auch Licht hier, da nicht. Warnweste oder doch keine. Da muss noch viel zusammen wachsen.
 
Diese Reform hat eine Überschrift:
al - 1 (new)
https://www.europarl.europa.eu/doceo/data/img/spacer.gif
(-1) The Union is committed with its "Vision Zero" goal to no road traffic related fatalities by 2050, as reiterated in the Sustainable and Smart Mobility Strategy of 2020.​

Es geht denen in der Überschrift um Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität. Da passt die größere Freizügigkeit vielleicht nicht ins Konzept. Wahrscheinlich denkt man sich, die Menschen würden noch mehr grenzüberschreitend reisen und der B196 soll zielgerichtet Pendler ansprechen, um den Verkehr in Innenstädten zu entlasten. So meine Vermutung. Dann kann natürlich mit Verkehrssicherheit argumentiert werden. Wie passt diese Lockerung mit unserem Thema Verkehrssicherheit zusammen? Und dann bedeutet dass auch ein wenig bürokratische Arbeit so etwas umzusetzen...und schwupps fällt das Thema unten durch.
 
zumal nahezu identische Regelung gelten
Vielleicht nahezu identisch, aber in einem entscheidenden Punkt unterschiedlich: In AT kann dir der Schein nicht verweigert werden, in DE (theoretisch) schon. Das heißt, dass du in AT die Erweiterung selbst dann bekommst, wenn der Fahrlehrer der Ansicht ist, dass du offensichtlich nicht in der Lage bist, das Fahrzeug zu führen. In DE ist genau das ein explizites Kriterium nachdem die Herausgabe der Bescheinigung verweigert werden darf, kann und soll.

(Basierend auf Informationen, die in diesem Forum bereits mehrfach bestätigt wurden)
 

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