Trojan69
Mitglied
- Beiträge
- 254
- Motorrad
- Brixton Rayburn 125
HalloGrüße euch hab hier jetzt sehr viel gelesen und auch das foto von dem umbau gesehen wo der heckrahmen abgesägt wurde um diesen verhau von gepackträger zu entfernen jetzt ist meine frage darf man das oder muss diese versteifung am unterm sitz am rahmen bleiben und es darf nur das runde rohr geschnitten werden?
Also bei dem Bügel unter dem Sitz, wie in meinem Fall, denke ich mir nichts, ist so gesehen wirklich nur ein Schutz nach oben hin bzgl Anschlag Fender + Gepäckträger.
Durch meine Testfahrt hat es sich bewiesen, da ist noch immer genug Spielraum, allerdings auch mit ganz hoch gestellen Dämpfern, aber auch Gepäck von gut 5 Kilo und Eigengewicht von 101 kg.
Die Dämpfer drücken das Rad schräg nach vorne/oben, wenn man zb in ein Schlagloch fährt, was den Spielraum bei meinem Fall noch etwas vergrößert, als wenn es gerade nach unten dämpfen würde, zusätzlich bei gefederten Dämpfern, werden diese durch eben die Feder irgendwann einfach härter, je weiter sie hinein gehen, dann gibt's ohnehin nichts mehr was man Dämpfung nennen kann .
Ob der Fender dann bei voller Wucht an den Bügel, oder den Gepäckträger anschlägt, ist dann schon wirklich egal, das spürt man dann so oder so.
Glück, wenn man dann nicht gerade im Geschwindigkeitsrausch, die Zunge auf der Seite raushangen lässt
Die Sache mit den Rohren abschneiden, würde ich mich nicht trauen, da es hier wirklich um die allgemeine Stabilität geht und womoglich nicht überall gleich bewertet werden würde.
Auch um die Vorgaben zur Befestigung der Blinker und den damit verbundenen Abständen zum Ende. Gibt Möglichkeiten, aber selbst die sind mir dann doch zuviel rumschrauberei bzw zu unsicher.
In diesem Fall würde ich auch keinem Abnehmer ein Gegenargument entgegen bringen können, also Ausreden zwecklos
Wie schon die Kollegen schrieben, es ist in jedem Fall immer gut, sich im Vorfeld gut zu erkundigen, damit man am Ende auch auf der sicheren Seite steht!
Ergänzung ()
Was ich noch hinzufügen möchte, die gesamte Konstruktion ist auf Zweisitzer aufgebaut, aber da die Rayburn nur als Einsitzer eingetragen ist, fällt das Gewicht eines Sozuis ja weg .... und dieser müsste meiner Rechnung nach, ohnehin mit mehr als nur 5 kg Gesamtgewicht
Habe leider gerade nicht die Daten parat bzgl höchst zulässigem Gesamtgewicht
Zuletzt bearbeitet: