Kann ich nur so ähnlich wie
@Wudusoft erläutert hat aus eigener Erfahrung bestätigen!
Denk aber drann, die Fristen sind gar nicht mal so groß, Du musst sie nur verpflichtend setzen!
Ich meine, das sind immer bloß 14 Tage Zyklen, die Du denen Zeit geben musst, wenn ich mich noch richtig an die Aussagen von damals von meinen Anwalt erinnere.(Aber da findest Du garantiert auch Infos im Netz)
Ich kann Dir nur raten, KEIN SCHLECHTES GEWISSEN damit zu haben, egal welche Ausrede der Händler hat.
Wenn Du die Rückwandlung willst, keinen mm von deinen Rechten zurückweichen!!
Sollte es wie bei mir vor Gericht gehen, wird Dir das negativ ausgelegt.
Händler haben da im Gegensatz zu den meisten Verbrauchern keine Skrupel!
Auch die KM-Angaben, wann Du was gemeldet hattest sind wichtig im Falle eines Falles, daraus wird der Restwert ermittelt… bei 160km wären das tatsächlich noch 100%