BX125 Kolbenfresser Reparieren?

JoJo Bruder

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Hallo,

kann mir wer sagen ob sowas noch unter die Garantie fällt?
Der Händler war sich nicht sicher.
Ich bin mit meiner 125ccm Cromewell meistens sehr weite strecken gefahren und hatte nach nicht ganz einem Jahr die 8.000km erreicht.
Im Zweiten Jahr hatte ich bei 9.990km ein Unfall, habe es vom Händler wie der richten lassen.(Serviceintervalle immer Zeit gemäß eingehalten)
Danach bin ich bis 10.550km gefahren und hatte dann diesen Kolbenfresser der Kolben Dreht sich leichtgängig wie eh und je, lohnt es sich das Motorrad zu Reparieren? Wurde immer warmgefahren.



PS Im Auspuff sind auch Einzelteile vom Kolben so wie bei der Einspritzung

Vielen Dank im voraus.
LG
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Das ist kein Kolbenfresser.
Da ist ein Ventilteller abgerissen und hat den gesamten Brennraum zu Klump gehauen.

Bei welcher Drehzahl ist das passiert?
So etwas hatten wir hier bisher 2x. Beide Male nach 'nem Verschalten beim bergab Fahren und Drehzahlen weit über 10.500 U/min (Bedienfehler = keine Garantie).

Es könnte natürlich ein Materialfehler beim Ventil vorliegen. Das sollte dann über die Garantie abgedeckt sein.

Den Motor wieder instandzusetzen dürfte teurer sein, als ein Neuer. Es sei denn man kann die Arbeiten selbst machen und kommt günstig an die Teile heran.
 
Ja , klassischer Ventilabriss , sieht echt gut aus .....🤢
Was die Ursache war kann man echt nicht feststellen , bestenfalls durch akribische Werkstoffuntersuchungen , nur wer soll das machen und bezahlen , sowas kostet Tausende in einem Prüflabor?
Alles andere ist Schwurbelei u/o Abwehrgefechte der Kostentragenden( Überdreht , Schaltfehler u.a. )
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Erstzulassungsdatum , ist das Bike noch innerhalb ?
 
Bei so einem Schaden innerhalb der Garantie gibt es gewiss Ersatz,danach innerhalb der Kulanz bei seriösen Herstellern gewiss auch.Sage zb Harley, die haben ja auch n Ruf zu verlieren....
 
Hallo,
ich hatte sie im Fünften gang grade auf 96kmh beschleunigt, und dann war ein Leistungsabbruch.
Es gab keine Anzeichen das sowas Passiert (mir wurde gesagt so etwas kann man davor merken)
LG

Das war vor einem Jahr es war allerdings noch in der Zwei Jahres Garantie. Allerdings war der Händler nicht sehr Hilfsbereit
LG
 
Hm,n Ventilabriss ist ja meistens bei hohen Drehzahlen,so sieht das Schadensbild aus.Aber das dürfte innerhalb der Garantie ganz eindeutig n Garantiefall sein,da kann sich kein Hersteller oder Importeur rausreden.Ich habe mich damals, als ich mal n Problem mit dem neuen Motorrad hatte, direkt an den Importeur gewendet und bin dort persönlich mit dem Motorrad hingefahren,und natürlich wurde später beim Händler alles sehr penibel gerichtet,war Klasse.Ein Lob auf H.D.ps,kennt ihr die Band,die"Harley-David-son of a bitch gesungen bzw gespielt hat?War damals, Anfang der 90er,live dabei -mit meiner Harley...und,Jep,da fällts mir ein -"Bollock Brothers "war wohl der Name....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Quatsch.
'Nen Ventilabriss merkst du erst in dem Moment, wenn es zu spät ist.


Wurde denn seinerzeit ein Garantieantrag gestellt?
Ich denke nicht, hatte aus gewissen Gründen nicht mehr so ein Vertrauen in den Händler und hatte ihn darauf Mal angesprochen, er meinte ja. Er hat es seinem Kollegen weitergeleitet, aber ich habe Persönlich nie was davon zu Gesicht bekommen, selbst als ihn explizit danach gefragt habe ob ich den Antrag Mal sehen kann
 
Ja,und wenn sie mitbekommen,das es hier im Forum ein Thema ist, werden sie gewiss nicht unkooperativ sein, sie lesen hier eh mit 😏
 
Das ist Quatsch.
'Nen Ventilabriss merkst du erst in dem Moment, wenn es zu spät ist.
Ich hatte letztens einen Kolbenriss bei meinem Auto, davon hat man erst was gemerkt als es einen Schlag gab und das war es dann auch schon mit dem Motor ☠️ 🪦
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Quatsch.
'Nen Ventilabriss merkst du erst in dem Moment, wenn es zu spät ist.
👍 kann ich leider aus Erfahrung bestätigen, sowas kommt direkt und ohne jegliche Vorwarnung!

🤔wenn ich mir die Bilder so genauer ansehe… war das Einlassventil…🤔


Kann natürlich mehrere Gründe geben, warum so ein Ventilteller abreißen kann, aber wenn es nicht gerade ein Materialfehler war (wäre dann aber bestimmt nicht erst nach über 10.000km aufgetreten!), wäre dieses tatsächlich auch ein klassisches Beispiel dafür, was passiert wenn das Ventilspiel beim Einlassventil zu klein ist (bzw. in diesem Fall ggf. zu klein war)!

Wie Du es drehst und wendest, hast Du alle Serviceintervalle ordnungsgemäß eingehalten und liegst noch innerhalb der Garantiezeit ist dieses aus juristischer Sicht bei ordnungsgemäßer Benutzung des Fahrzeuges ein Garantiefall, der von KSR abgewickelt werden muss.

Ob das nun als wirtschaftlicher Totalschaden bewertet und abgewickelt, oder Repariert wird…🤷‍♂️

Mein Tipp: Direkt ansprechen und schriftlich feste Frist setzen bis wann das behoben sein muss (gibt dafür gesetzliche Grenzen) und dem Händler KEINEN Millimeter ausserhalb der Fristen entgegenkommen, das würde im falle eines Rechtsstreites vor Gericht gegen Dich verwendet werden können.
 
Achtung, hier wird wieder mit Halbwissen und (eventuell) falschen Informationen um sich geworfen!

Wir sollten hierzu erstmal klären, ob es Garantie oder Gewährleistung betrifft:
  • Garantie
    Gibt der Hersteller, in der Regel 1 Jahr ab Kaufdatum. Es ist aber möglich, dass Hersteller für manche Produkte auch eine längere Garantie bieten. Das muss aber irgendwo (Kaufvertrag) explizit angegeben werden.
  • Gewährleistung:
    Gibt der Verkäufer und folgt direkt auf die 1-jährige Garantie des Herstellers, läuft in der Regel ebenfalls 1 Jahr.
Je nachdem in welcher Phase man sich befindet ist also eine andere Partei (kostentechnisch) für die Abwicklung zuständig. Ansprechpartner für BEIDE Fälle ist aber IMMER der Verkäufer (der, der auf der Rechnung steht).

Wenn er also im zweiten Jahr ist, dann ist das keine Garantie durch den Hersteller mehr, sondern Gewährleistung durch den Verkäufer!
(Es sei denn, im Kaufvertrag steht etwas abweichendes wie z.B. "2 Jahre Garantie").
Ergänzung ()

Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Erstzulassungsdatum
Sorry, aber zwei Fehler.
  • Garantie beginnt ab dem Kaufdatum (Rechnungsdatum), unabhängig ob man die Maschine danach zulässt oder nicht.
  • Die Dauer der Garantie ist gesetzlich geregelt und beträgt 1 Jahr. Dann folgt die Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, hier in Deutschland hast Du tatsächlich 2 Jahre Herstellergarantie in den Kaufverträgen.

Anhang anzeigen 35645
Das ist leider nur ein Screenshot von der Webseite ... kein Bild eines Kaufvertrages / AGB ... hat rechtlich null Auswirkung, weil das zum Zeitpunkt des Erwerbs auf der Homepage auch abweichend gewesen sein kann.
(Ich würde diese Seite und vor allem den direkten Quelltext sichern, da steht in der Regel ein Datum drin, wann das veröffentlicht wurde. Das hilft eventuell für einen notwendigen Nachweis).

Blick in den Kaufvertrag und die beigefügten AGB ist deshalb unerlässlich ...

Wenn das so damals so war, dann ist die Situation eindeutig => Garantie.
Das erledigt auch die Frage nach der Beweislastumkehr, die spielt da auch eine große Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achtung, hier wird wieder mit Halbwissen und (eventuell) falschen Informationen um sich geworfen!

Wir sollten hierzu erstmal klären, ob es Garantie oder Gewährleistung betrifft:
  • Garantie
    Gibt der Hersteller, in der Regel 1 Jahr ab Kaufdatum. Es ist aber möglich, dass Hersteller für manche Produkte auch eine längere Garantie bieten. Das muss aber irgendwo (Kaufvertrag) explizit angegeben werden.
  • Gewährleistung:
    Gibt der Verkäufer und folgt direkt auf die 1-jährige Garantie des Herstellers, läuft in der Regel ebenfalls 1 Jahr.
Je nachdem in welcher Phase man sich befindet ist also eine andere Partei (kostentechnisch) für die Abwicklung zuständig. Ansprechpartner für BEIDE Fälle ist aber IMMER der Verkäufer (der, der auf der Rechnung steht).

Wenn er also im zweiten Jahr ist, dann ist das keine Garantie durch den Hersteller mehr, sondern Gewährleistung durch den Verkäufer!
(Es sei denn, im Kaufvertrag steht etwas abweichendes wie z.B. "2 Jahre Garantie").
Ergänzung ()


Sorry, aber zwei Fehler.
  • Garantie beginnt ab dem Kaufdatum (Rechnungsdatum), unabhängig ob man die Maschine danach zulässt oder nicht.
  • Die Dauer der Garantie ist gesetzlich geregelt und beträgt 1 Jahr. Dann folgt die Gewährleistung.
Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt , wie kommst du darauf , das ist immer nur eine freiwillige Leistung des Herstellers , er muss das nicht anbieten .

Und das mit dem Kaufdatum oder Zulassungsdatum als Beginn ist eine Haarspalterei , wer kauft ein Bike und lässt es danach nicht zu , das ist theor. denkbar aber weltfremd .
 
Die Garantie ist nicht gesetzlich geregelt , wie kommst du darauf , das ist immer nur eine freiwillige Leistung des Herstellers , er muss das nicht anbieten .
Korrekt, mein Fehler! (Danke @Flat Eric )
Ergänzung ()

wer kauft ein Bike und lässt es danach nicht zu , das ist theor. denkbar aber weltfremd .
Alle, die eine Maschine kaufen und erst dann mit der Fahrerlaubnis beginnen.
Wie ich ... Maschine im Aktionszeitraum gekauft und dann erst mit dem Upgrade auf A2 begonnen. War durchaus sinnvoll so, weil die Maschine im Aktionszeitraum knapp € 800 günstiger war!
Ergänzung ()

Um zum Thema zurück zu kommen:
ICH würde einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt für jeweils ein Erstgespräch kontaktieren, um die Lage mal auszusondern, weil bei diesem Schadensbild Diskussionen wahrscheinlich vorprogrammiert sind.
(Er hat ja im ersten Beitrag bereits geschrieben, dass sich "der Händler nicht sicher ist" ob das noch unter Garantie fällt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Erstgespräch mit einem Anwalt ist hier in Deutschland unverbindlich und kostenlos, habe ich auch schon in Anspruch genommen.
 

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