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Garantie ist nur der „Volksbegriff“ der gerne für den juristischen Begriff „Sachmängelhaftung“ genutzt wird… welches dann wiederum eig. die Gewährleistung ist auf die man sich beruft.
In dem Fall brennt dir eher der Rand des Ventiltellers/der Ventilsitz weg.
Das sähe dann so aus:
Es ist doch aber müßig, sich Gedanken über das "Warum" zu machen...
Es sei denn, es läge ein Bedienfehler (z.B. runter- statt hochschalten) vor. @JoJo Bruder schreibt aber von 96 km/h im 5. Gang.
Das ist völlig unproblematisch.
Garantie ist nur der „Volksbegriff“ der gerne für den juristischen Begriff „Sachmängelhaftung“ genutzt wird… welches dann wiederum eig. die Gewährleistung ist auf die man sich beruft.
Die Sachmängelhaftung des Händlers ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann der Händler auch nicht eigenmächtig, etwa durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ändern. Einzig Schadensersatzansprüche lassen sich laut vzbv vertraglich weitgehend ausschließen.
Eine Garantie hingegen ist ein freiwilliges Angebot eines Dritten, etwa des Herstellers, und nur in ihren Grundzügen gesetzlich geregelt. Der Kunde kann nur in dem Rahmen Forderungen stellen, den ihm sein Vertragspartner zugesteht. Von Nutzen wird die Herstellergarantie, wenn der Verkäufer nach Ablauf der ersten sechs Monate seine Gewährleistungspflicht nicht mehr anerkennt: Die Herstellergarantie greift oft länger und wird in der Regel problemlos eingelöst. (Quelle: AFP)
Es ist doch aber müßig, sich Gedanken über das "Warum" zu machen...
Es sei denn, es läge ein Bedienfehler (z.B. runter- statt hochschalten) vor. @JoJo Bruder schreibt aber von 96 km/h im 5. Gang.
Das ist völlig unproblematisch.
Das Bild zeigt übrigens ein Außlassventil , und nur die brennen wenn i.d.R. weg , die Einlaßventile sind ja permanent durch den Frischgasstrom gekühlt während die Außlassventile ja direkt mit den heissen Verbrennungsgasen "belästigt" werden .
Egal wie du sagst , was Ursächlich war ist aktuell nicht zu ermitteln , es ist eben ein Ventilschaft abgefetzt , nix vom Teller weggebruzzelt , fertig
Die Sachmängelhaftung des Händlers ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann der Händler auch nicht eigenmächtig, etwa durch seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ändern. Einzig Schadensersatzansprüche lassen sich laut vzbv vertraglich weitgehend ausschließen.
Eine Garantie hingegen ist ein freiwilliges Angebot eines Dritten, etwa des Herstellers, und nur in ihren Grundzügen gesetzlich geregelt. Der Kunde kann nur in dem Rahmen Forderungen stellen, den ihm sein Vertragspartner zugesteht. Von Nutzen wird die Herstellergarantie, wenn der Verkäufer nach Ablauf der ersten sechs Monate seine Gewährleistungspflicht nicht mehr anerkennt: Die Herstellergarantie greift oft länger und wird in der Regel problemlos eingelöst. (Quelle: AFP)
Sachmängelhaftung ist ungleich Garantie
Ergänzung ()
Das Bild zeigt übrigens ein Außlassventil , und nur die brennen wenn i.d.R. weg , die Einlaßventile sind ja permanent durch den Frischgasstrom gekühlt während die Außlassventile ja direkt mit den heissen Verbrennungsgasen "belästigt" werden .
Egal wie du sagst , was Ursächlich war ist aktuell nicht zu ermitteln , es ist eben ein Ventilschaft abgefetzt , nix vom Teller weggebruzzelt , fertig
Wenn Du der Meinung bist, dass es für Dich so ist, dann glaube daran!
(Ich glaube weiter an das Urteil und der Urteilsbegründung,die mir vor ein paar Jahren knapp 20.000€ bei einem Motorrad Garantieanspruch gerettet hat )
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