Alles klar, dann gebe ich mich geschlagen, da es mich ohnehin nicht betrifft (wie ich schon sagte, halte ich ein Schutzblech vorn für äußerst sinnig).
Ich hatte mich bei einem Customspezialisten und bei unserem Motorradclub (da hier viele ohne vorderes Schutzblech rumfahren) erkundigt und diese Erläuterungen bekommen.
Aber wie so oft in der EU blickt am Ende wohl keiner mehr so richtig durch. Das erklärt wohl auch die unterschiedlichen Entscheidungen der Gutachter diesbezüglich. Bei uns (südliches Sachsen-Anhalt) hat der TÜV keine Bauchschmerzen bei "vorne ohne Fahrern" laut Aussage der betroffenen Motorradclub-Fritzen.
Yup, und das ist halt auch von TÜV zu TÜV unterschiedlich (zumindest wohl, was dem Wissenstand der aktuellen rechtlichen Regelung INNERHALB eines Landes betrifft). Die Regelungen / gesetzlichen Vorschriften der EU setzen da noch ein Level drauf. Deswegen steigt da auch keiner mehr durch.
Ich wollte auch nur klarstellen, wie EU-Regelungen (oder Nicht-Regelungen) und nationale Gesetze zusammenhängen und keine Aussage dazu treffen, ob es ohne Kotflügel nun in DE /AT erlaubt ist oder nicht (kenne die aktuelle Lage weder in DE noch in AT).
Letztendlich gibt die EU auch nur eine gesetzliche Regelung für die Mitgliedsstaaten vor, die dann in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden muss. Selbst ein zeitlicher Rahmen, bis wann ein EU Gesetz in die jeweilige nationale Gesetzgebung übernommen werden muss ist NICHT definiert.
Als Beispiel (Annahme):
- Dein Wohnsitz befindet sich in DE, dein Moped ist in DE zugelassen
- In DE ist es nicht erlaubt, ein einspuriges Kraftfahrzeug ohne vorderen Kotflügel im Straßenverkehr zu bewegen.
- Die EU erstellt heute eine neue Regelung, dass dies EU-weit erlaubt ist (lassen wir den ganzen Prozess dazu mal weg und nehmen an, dass dies mit dem morgigen Tag gültig wird).
Du entfernst heute Abend deinen Kotflügel und fährst morgen damit in die Arbeit. Bei einer Kontrolle fällt das auf und Du wirst entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelung in DE abgestraft. Und das ist völlig korrekt so, weil die neue Regelung (ohne Kotflügel = erlaubt) ERST in die nationale Gesetzgebung übernommen werden muss.
Es ist folglich erstmal zweitrangig, was die gesetzliche Vorgabe der EU ist. Darauf kannst Du auch nicht berufen.
Anders ist der Sachverhalt, wenn etwas in "deinem" Zulassungsland erlaubt ist und Du dich in einem EU-Land bewegst, in dem das nicht erlaubt ist. Da kannst Du dich auf die aktuelle Regelung in deinem "Zulassungsland" berufen.
Deswegen benötigt z.B. ein italienischer Staatsbürger keine separate Fahrerlaubnis für 125er, wenn er die Fahrerlaubnis für ein Auto hat ... 125er sind in Italien in der Fahrerlaubnis für das Auto integriert. Und somit darf er EU-Weit 125er fahren, weil er nirgends schlechter gestellt werden darf als seinem Heimatland.
Ich weiß schon was jetzt kommt: "Ja, aber dann darf ich ja mit dem B196 auch im Ausland fahren"!
Äh, NEIN, darfst Du nicht, weil es keine eigene Klasse ist, sondern NUR eine jeweils nationale Ergänzung.
Das gleich gilt für den Code 111 (AT).
Du darfst aber in Italien eine 125er fahren, wenn du eine Fahrerlaubnis für das Auto hast, weil das dort in dieser Klasse integriert ist (und Du aufgrund Deiner Herkunft nicht schlechter gestellt werden darfst).
Sorry für den langen Beitrag, aber das ist in kürzer nicht erklärbar ...