Da hat die Person auf des Strassenverkersamt aber mal richtig geschlafen! Siehe folgenden Auszug :
Als
Leichtkraftrad wird nach der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein
Kraftrad mit einem
Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die
Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten!
Ob es auf den Importpapieren als Motorrad mit 125ccm deklariert wurde, ist dabei unerheblich wenn es "nicht" mehr als 11kW hat! Die Kennziffer für LKR wird von der jeweiligen Zulassungsbehörde in Fahrzeugschein/Brief eingetragen.
Die Letzten beiden Sätze sind Aussagen eines Bekanten der im Strassenverkersamt arbeitet mit dem ich eben gesprochen habe.