L
Langenhorner
Gast
@AlexFFM :
Der Hintergrund ist ja ein anderer.
Die Erklärung, warum geänderte Federn/Dämpfer eingetragen oder nicht eingetragen werden, gibst du in deiner pauschalen Behauptung "Zubehördämpfer müssen nicht eingetragen werden" nicht.
Eine Firma wie Bilstein geht auf das KBA zu und homologiert (Zulassung des Grundtyps) ihre Zubehör-Dämpfer zum Beispiel für einen Golf VI in seinem Serienzustand (Der Hersteller Volkswagen hat wiederum den Serienzustand beim KBA beantragt hat ---> Stichwort COC-Papiere) und erwirkt dadurch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Bilstein erhält in diesem Fall für ihre Seriendämpfer in Verbindung mit dem Serienzustand des Fahrzeugs eine Erlaubnis für die Verwendung im Straßenverkehr.
Übrigens lässt sich dieser Vorgang auch auf alle anderen Teile Fahrzeug übertragen (Bremsen, Lichter usw.).
Anders sieht es bei modifizierten Dämpfern aus, die die Typgenehmigung des Fahrzeugs beeinflussen (zum Beispiel tiefer/härter whatever..).
Hier macht sich eine Firma Bilstein dann nicht mehr den Aufwand und gibt sich beim KBA eine ABE aus. Meist gibt es allerdings ein mit akkreditierten Prüfstellen erstelltes Teilegutachten, mit dem (oft unter Auflagen) die Eintragung der bauartbedingten Änderung in der Zulassungsbescheinigung möglich wird.
Die Konsequenz deiner Aussage ist, das der geneigte Forum-Leser jetzt folgert, ich kann irgendwelche Universaldämpfer verbauen und bin dann geil unterwegs...
Das wollte ich hier noch einmal klarstellen.
Der Hintergrund ist ja ein anderer.
Die Erklärung, warum geänderte Federn/Dämpfer eingetragen oder nicht eingetragen werden, gibst du in deiner pauschalen Behauptung "Zubehördämpfer müssen nicht eingetragen werden" nicht.
Eine Firma wie Bilstein geht auf das KBA zu und homologiert (Zulassung des Grundtyps) ihre Zubehör-Dämpfer zum Beispiel für einen Golf VI in seinem Serienzustand (Der Hersteller Volkswagen hat wiederum den Serienzustand beim KBA beantragt hat ---> Stichwort COC-Papiere) und erwirkt dadurch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
Bilstein erhält in diesem Fall für ihre Seriendämpfer in Verbindung mit dem Serienzustand des Fahrzeugs eine Erlaubnis für die Verwendung im Straßenverkehr.
Übrigens lässt sich dieser Vorgang auch auf alle anderen Teile Fahrzeug übertragen (Bremsen, Lichter usw.).
Anders sieht es bei modifizierten Dämpfern aus, die die Typgenehmigung des Fahrzeugs beeinflussen (zum Beispiel tiefer/härter whatever..).
Hier macht sich eine Firma Bilstein dann nicht mehr den Aufwand und gibt sich beim KBA eine ABE aus. Meist gibt es allerdings ein mit akkreditierten Prüfstellen erstelltes Teilegutachten, mit dem (oft unter Auflagen) die Eintragung der bauartbedingten Änderung in der Zulassungsbescheinigung möglich wird.
Die Konsequenz deiner Aussage ist, das der geneigte Forum-Leser jetzt folgert, ich kann irgendwelche Universaldämpfer verbauen und bin dann geil unterwegs...
Das wollte ich hier noch einmal klarstellen.