Begrenzungsleuchten / Blinker dauerlicht

simon77

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Brixton Cromwell 125
Hallo allerseits :)

Ich habe jetzt schon einige male Motorräder mit 3 Lichtern vorne gesehen, also Hauptscheinwerfer und Begrenzungslicht. Und irgendwie find ich's cool und außerdem glaube ich, dass es das gesehen werden im Straßenverkehr deutlich erhöht.

Das einzige was ich wirklich seltsam finde ist, wenn die zwei Positionsleuchten weiter unten sind und die Lichter ein Dreieck ergeben. Das "Dreilicht-Spitzensignal" ist immerhin die eindeutige (ehemals eindeutige) Kennung von einem Zug.
Letztens mim Auto auf der Autobahn dachte ich wirklich für eine Sekunde, dass mich jetzt ein Zug überholt ... :oops:

... wie auch immer. Was ich jetzt auch schon einige male gesehen habe ist, dass die Blinker dauerhaft leuchten und als Begrenzungslicht fungieren.
Das wäre ja bei unserer Brixton durch einen kleinen Eingriff in die Elektronik machbar (die technische Durchführung lasst mein Problem sein).
Und außerdem sind die Serien-Blinker eh verdammt hell.


Auch wenn nicht die seriösesten Quellen, aber erlaubt sein dürfte das:
Begrenzungsleuchten bei Motorrädern: Alle Lampen an
Motorrad: Auch gelbe Begrenzungsleuchten sind erlaubt - Magazin

Für mich das größte Argument für den Umbau wäre besser gesehen zu werden.
(FYI: Ich hab den EURO 4 Scheinwerfer mit Abblend-Glühbirne)

Was denkt ihr dazu?
Hat schon jemand darüber Nachgedacht? Oder separate Positionslichter verbaut?
Glaubt ihr das würde gut ausschauen, oder zerstört das den Widererkennungswert der Brixton?
Das "Blinker-Dauerlicht" muss natürlich ausgehen, wenn ein Blinker an ist, aber sollten die Blinker als Begrenzungslichter gedimmt werden, oder nicht?

Weiß jemand definitiv, ob das erlaubt ist und unter welchen Umständen genau? (Nur bei Abblendlicht, oder auch gemeinsam mit Tagfahrlicht, ...)

Ich freue mich über eure Gedanken und Meinungen dazu.
LG Simon
PS. Ich bin zwar aus Österreich, aber soweit ich das Verstanden habe ist das eh über EU Gesetzte geregelt, sollte also keinen Unterschied geben.
 
Was du meinst sind Nebelscheinwerfer. Ob das (überhaupt) zulässig ist, keine Ahnung. Hab ich mich auch noch nicht mit beschäftigt.
 
An meiner Honda sind die vorderen Blinker immer an. Ich persönlich finde es OK da man so in jedem Fall besser gesehen wird. Also ist es wohl erlaubt und einem Umbau steht nichts entgegen Anderseits vielleicht sicherheitshalber mal beim TÜV nachfragen ob das auch so an anderen Mopeds erlaubt ist.
 
An meiner Honda sind die vorderen Blinker immer an.
Sind die vorderen Blinker auch an, wenn nur das Tagfahrlicht an ist? 🤔
Ergänzung ()

Und noch etwas:
Kannst du bitte einmal nachschauen, ob die Blinker als Begrenzungslicht dunkler leuchten als wenn sie blinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das im Verkehr beobachten konnte, funktionieren die Blinker im US Car Style.
Leuchten dauerhaft mit und beim blinken werden sie nur heller..

Da es bei unseren Mopeds keine Elektronik für die Beleuchtung gibt, kann man auch nix programmieren.
Ich würde mit einem einstellbaren DC to DC Wandler sowie 2 Dioden arbeiten.
Mit den Dioden die beiden Blinkerkreise getrennt halten und mit dem Wandler ausprobieren mit wie viel Spannung die gewünschte Helligkeit erreicht wird. Das ganze parallel an die Blinker anschließen.

Edit:
Legalität? Ich denke, da wird Honda irgendwelche Ausnahmen gestatten bekommen, denn nach vorn und hinten darf generell außer zum blinken nix gelb leuchten.. vorn weiß, hinten rot..

Man könnte evtl mit solchen switchback Blinkern arbeiten, Dauerlicht weiß, Blinker gelb. Allerdings werden dann vermutlich wieder die E-Prüfzeichen als Tagfahr- oder Standlicht fehlen..
 
Soweit ich das im Verkehr beobachten konnte, funktionieren die Blinker im US Car Style.
Leuchten dauerhaft mit und beim blinken werden sie nur heller..
Nein, die Begrenzungsleuchten müssen beim Blinken ausgehen (bei uns in der EU) - soweit ich das verstanden habe.

Da es bei unseren Mopeds keine Elektronik für die Beleuchtung gibt, kann man auch nix programmieren.
Ich würde mit einem einstellbaren DC to DC Wandler sowie 2 Dioden arbeiten.
Mit den Dioden die beiden Blinkerkreise getrennt halten und mit dem Wandler ausprobieren mit wie viel Spannung die gewünschte Helligkeit erreicht wird. Das ganze parallel an die Blinker anschließen.
Ja, gute Idee, eigentlich wollte ich schlicht und ergreifend Vorwiderstände nehmen, aber die blöden Blinker sind elektronisch Geregelt :rolleyes:
(Bericht folgt)


Man könnte evtl mit solchen switchback Blinkern arbeiten, Dauerlicht weiß, Blinker gelb. Allerdings werden dann vermutlich wieder die E-Prüfzeichen als Tagfahr- oder Standlicht fehlen..
Wie ich es lese ist das so zugelassen:
Blinker mit Positionslicht
Jo, es gibt solche Blinker so wie ich sie haben möchte, sogar mit E-Prüfzeichen als Blinker und Begrenzungsleuchten zugelassen sind. Der Umbau wäre einfach und alles Legal, allerdings kostet das Blinker Paar ca. 200 € ...
Dafür, dass ich das gleiche erreiche, wie wenn ich meine vorhandenen Blinker umbaue, was mich ein paar Cent kosten würde - nur haben die nicht die entsprechende E-Nummer :rolleyes:

Aber ja, so stell ich's mir vor:

Sind vorne immer an un immer gleich hell. Hinten sind sie aus ausser natürlich beim blinken.
Danke :)
 
Meine Bisherigen Erkenntnise:

  • Die Motorrad Beleuchtung ist geregelt über die UN/ECE Regelung Nr. 53 - Link (PDF, Deutsch) - Die Regelung gilt für die ganze EU !
    Im Österreichischen Kraftfahrgesetz wird die Beleuchtung von Motorrädern geregelt in: "§ 15 KFG 1967 Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L", in der aber nur auf eine EU Verordnung verweisen wird, die wiederum im Punkt Beleuchtung auf die besagte UN/ECE Nr. 53 verweist. - Alle kommenden Zitate stammen aus dieser Regelung.
  • Die Begriffserklärung, damit keine Missverständnisse aufkommen:
2.5.11. „Begrenzungsleuchte“: eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein des Fahrzeugs nach vorn
anzuzeigen;
2.5.12. „Schlussleuchte“: eine Leuchte, die dazu dient, das Vorhandensein des Fahrzeugs nach hinten
anzuzeigen;
  • Der Passus ist mir auch aufgefallen, weil letztens woanders hier im Forum über das Tagfahrlich diskutiert wurde:

5.11.1. Falls Tagfahrleuchten vorhanden sind, so müssen diese automatisch eingeschaltet werden, wenn
der Motor läuft. Wenn der Scheinwerfer eingeschaltet ist, darf sich die Tagfahrleuchte bei
laufendem Motor nicht einschalten.
Falls keine Tagfahrleuchten vorhanden sind, so müssen die Scheinwerfer automatisch einge
schaltet werden, wenn der Motor läuft.

Laut 5.14 ist für jedes Motorrad verpflichtend:
  • Scheinwerfer für Fernlicht
  • Scheinwerfer für Abblendlicht
  • Fahrtrichtungsanzeiger
  • Bremsleuchte
  • Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
  • Begrenzungsleuchte
  • Schlussleuchte
  • hinterer, nicht dreieckiger Rückstrahler
  • seitliche, nicht dreieckige Rückstrahle
Laut 5.15 sind folgende Lichter optional erlaubt:
  • Warnblinklicht
  • Nebelleuchten vorn / hinten
  • Tagfahrleuchte
5.17. Der Anbau von anderen als die in den Absätzen 5.14 und 5.15 genannten Beleuchtungs- und
Lichtsignaleinrichtungen ist für Zwecke der Genehmigung nicht zulässig.

Mir ist dann auch noch aufgefallen, dass unsere Warnblinker eigentlich nicht zulässig sind, wegen dem verpflichtend vorgeschriebenen Kontrollsystem 😂 👆:
6.9. WARNBLINKLICHT
[...]
6.9.3. Einschaltkontrolle
Vorgeschrieben. Blinkende rote Signalleuchte oder, bei getrennten Einschaltkontrollen, gleich
zeitige Betätigung der im Absatz 6.3.8 beschriebenen Signalleuchte.
[6.3.8. beschreibt die grünen Blinker-Kontrolleuchten-Pfeile]
Es muss also beim Warnblinklicht ein anderes Kontrolllicht aufleuchten als beim Blinken. Bei uns ist's aber das selbe 🤫

Und jetzt endlich zu den Begrenzungsleuchten:
6.6. BEGRENZUNGSLEUCHTE
6.6.1. Anzahl
Eine oder zwei wenn weiß
oder
zwei (eine pro Seite) wenn gelb.
6.6.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.6.3. Anordnung
[...]
6.6.6. Einschaltkontrolle
Vorgeschrieben. Nicht blinkende grüne Signalleuchte. Auf diese Einschaltkontrolle kann ver
zichtet werden, wenn die Instrumentenbeleuchtung nur gleichzeitig mit der (den) Begrenzungs
leuchte(n) ein- oder ausgeschaltet werden kann.
6.6.7. Sonstige Vorschriften
Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie
so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungs
anzeiger für die jeweilige Seite blinkt.


Die AHA-Erlebnisse für mich sind:
  • Laut EU-Vorschrift muss jedes Motorrad eine oder zwei Begrenzungsleuchten haben - das ist der Grund, warum bei unserer Brixton der Tagfahrlicht-Ring gedimmt an bleibt. Er fungiert als Begrenzungsleuchte.
  • Ich darf nicht beliebige Lichter anbringen. Für vorne habe ich zwei Optionen: Begrenzungsleuchten oder Nebelleuchten.
  • Es dürfen maximal 2 Begrenzungsleuchten leuchte, wenn ich also Begrenzungsleuchten dazubaue muss ich bei der Brixton den Begrenzungslicht-Ring abklemmen, der Tagfahrlicht-Ring darf aber weiter verwendet werden.
  • Es dürfen explizit 2 orangene Begrenzungslichter vorne verwendet werden, die auch in den Blinker integriert sind.
Den Umbau braucht man auch nicht eintragen lassen, solange ich Blinker verwende die E-Prüfzeichen für "Blinker" und "Positionsleuchten" haben (laut TÜV). Die Brixton Serien-Blinker haben allerdings nur das E-Prüfzeichen für "Blinker" - ich hab extra nachgeschaut 🥴

Einen Interessanten Passus aus dem UN/ECE Dokument gibt es aber noch:
7. ÄNDERUNGEN DES FAHRZEUGTYPS ODER DES ANBAUS SEINER BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIG
NALEINRICHTUNGEN
7.1. Jede Änderung des Fahrzeugtyps oder des Anbaues seiner Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrich
tungen oder des Verzeichnisses nach Absatz 3.2.2 ist der Behörde mitzuteilen, die die Geneh
migung für diesen Fahrzeugtyp erteilt hat. Die Behörde kann dann
7.1.1. die Auffassung vertreten, dass die vorgenommene Änderung keine nennenswerten nachteiligen
Auswirkungen hat und dass das Fahrzeug in jedem Fall noch den Vorschriften entspricht, oder
7.1.2. bei dem Technischen Dienst, der die Prüfungen durchführt, ein weiteres Gutachten anfordern.
Glaubt ihr ich habe irgendeine Chance die Beleuchtung der Brixton umzubauen und bei der Behörde auf die erste Variante zu spielen (7.1.1.) - weil die Eintragung kostet ja nur ~ 30€. Oder werden die ein Gutachten haben wollen?
Ich schätze gegen das Gutachten sind die 200€ Blinker ein Schnäppchen, oder?

Oder würdet ihr euch in diesem Fall nicht's pfeifen und einfach basteln?
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaubt ihr ich habe irgendeine Chance die Beleuchtung der Brixton umzubauen und bei der Behörde auf die erste Variante zu spielen (7.1.1.)
Würde ich vorher mit einem Prüfer der Behörde besprechen. Wichtig: Namen des Prüfers merken und dafür sorgen, dass dieser Prüfer dann auch die Abnahme/Eintragung vornimmt!
Oder würdet ihr euch in diesem Fall nicht's pfeifen und einfach basteln?
Ich: Ja...
Allerdings würde ich die Schaltung von vornherein wohl so auslegen, dass man sie (am besten mit einem einfachen Schalter) wieder auf "normal" ändern kann.
 
Würde ich vorher mit einem Prüfer der Behörde besprechen. Wichtig: Namen des Prüfers merken und dafür sorgen, dass dieser Prüfer dann auch die Abnahme/Eintragung vornimmt!
Klingt nach einem Plan der einen Versuch wert ist 👍😊

Wie macht man das erfahrungsgemäß am besten, mit einem Prüfer darüber zu reden?
Ausführliches E-Mail schreiben, anrufen, einfach bei den Öffnungszeiten vorbei schauen, einen Termin dafür ausmachen, ... ?
 
Danke für die Tipps euch beiden :)👍

Wobei ich keine Ahnung habe, wie das in Ö gehandhabt wird
Soweit ich das Verstanden habe geht das über die "Bezirkshauptmannschaft", oder so. Für Wien ist angeblich die Magistrats Abteilung 46 zuständig ...
Das muss ich mir nochmals im Detail anschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ein kurzer Messbericht über die Blinker

Ich habe mir die beiden vorderen Blinker abgebaut und mit in die Wohnung genommen. Natürlich hab ich beim abstecken der Blinker ein Kabel vom Blinker abgerissen 🥴 - immer am Stecker ziehen, nie am Kabel ziehen ! Und wenn's zu schwer geht, dann mit einer Zange am Stecker ziehen !!!

Die E-Nummern:
"E50" -> Genehmigung erteilt in Malta - ... okay 😯
"50R-000133" & "11 12" -> ist ein Blinker

Elektrische Daten
Drauf steht: 12V 0.85W

Ich hab den Blinker kurzerhand an ein Netzteil angehängt, und etwas erstaunliches festgestellt ...
Linkes Multimeter: Strom / mA
Rechtes Multimeter: Spannung / V

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Der Blinker ist also elektronisch Geregelt. Sinkt die Spannung, zieht er mehr Strom.
Egal worauf die Spannung eingestellt ist, der Blinker leuchtet immer gleich hell. Erst unter ~ 4 V geht er dann aus.

Also nix mit Dimmen durch Vorwiderstand oder DC-DC Konverter.

Nagut, Plan B: dimmen durch PWM:
Mit einem PWM Signal im kHz Bereich hat der Blinker unbeirrt in voller Helligkeit weitergeleuchtet, aber im Bereich von 200 - 500 Hz hat das Dimmen halbwegs gut und auch halbwegs linear funktioniert:
Anhang anzeigen 12951
Der Blinker hat dabei allerdings zu singen begonnen 😂😅 - also der Schaltregler im Blinker hat gesurrt, im Zimmer hörbar aber bei laufendem Motor irrelevant.


Naja, ich bin doch recht überrascht, dass die Blinker so "high sophisticated" sind, ich hätte mit primitiver Elektronik gerechnet. Aber dafür probiert man soetwas ja aus :)
 
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