dass du mal Mikroblinker an deiner Mühle hattest,
Die habe ich grundsätzlich auch immer noch.
Allerdings hat der Rechte in letzter Zeit immer wieder mal Aussetzer (was
mich eigentlich nicht weiter stört...
).
Aber mit 'nem unzuverlässigen Blinker zur HU wollte ich nicht. Gerade dann funktioniert er nämlich garantiert nicht...
Also stand ich vor der Wahl entweder für die HU andere Blinker zu montieren (inkl. Halter an den Gabelholmen, Verkabelung, ...), oder ohne vordere Blinker hinzufahren und auf §54 StVZO zu hoffen.
Faul, wie ich nunmal bin, hab' ich mich für die weniger aufwändige Variante entschieden... und verloren. (Aber halt auch gelernt, dass die deutsche StVZO für uns nur noch seeehr bedingt zutrifft.)
Und wenn ich dann nächste Woche wieder auflaufe, sieht der Prüfer ja, dass ich mich um sowas sofort kümmere. Das sollte für einen "guten Eindruck" sorgen.
Und wenn dann die neue Plakette klebt, wird sowieso alles wieder zurückgebaut.