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War das vereinbart?Ich fürchte aber das ihr dazu Geduld mitbringen müsst
FunFact am Rande:
An Leichtkrafträdern sind Blinker anscheinend garnicht vorgeschrieben.
"Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben, [...] Ausnahmen bestehen für [...] Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (sowie einachsige Anhänger an Krafträdern) und Krankenfahrstühle. An diesen Fahrzeugen sind die Blinker nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind, müssen sie jedoch den Vorschriften (in Deutschland § 54 StVZO) entsprechen."
Fahrtrichtungsanzeiger – Wikipedia
§ 54 StVZO - Einzelnorm
Weglassen wäre also evtl. sinnvoller (und einfacher), als "verkehrt" dranbauen.
Werde ich bei Gelegenheit mal mit 'nem Prüfer besprechen...
Weil wir in diesem Fred drauf zu sprechen kamen...
Ich habe keine Ahnung, wann die Umstellung von "BE/StVZO" auf "Typgenehmigung nach EU" stattgefunden hat.Eine Betriebserlaubnis nach StVZo betrifft eigentlich nur die uralten LKRs