Felsberg goes Café

Jetzt noch das letzte Stück, nämlich der Schlüssel und das war es dann bei der Felsberg.
Ich habe letztens auf der Standortschießanlage die Grössenplakette einer Schutzweste gefunden.

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Die wollte ich für den Schlüssel verwenden, ich denke das ist nachhaltig? 😁
Dazu erstmal die Plakette halbieren…

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…darauf den Schlüsselbart mit Sekundenkleber angepunktet und die Seiten mit einer Mischung aus Zwei-K Kunstharz und Baumwollflocken auffüllen und die andere Hälfte der Plakette andrücken.
Nach dem Aushärten wird überstehendes Harz abgefeilt und alles verschliffen. Das Loch für den Schlüsselring bohren und abschließend fein überschleifen.

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Morgen wird dann alles noch in Fahrzeugfarbe lackiert.
 
Ewig nicht dazu gekommen, aber heute habe ich mich dazu aufgerafft den Schlüssel fertig zustellen.

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Den Schlüssel abgeklebt, grundiert, geschliffen und noch einmal grundiert. Danach wieder frisch abgeklebt…

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…in der Fahrzeugfarbe lackiert, mit Klarlack versiegelt und den Schlüsselanhänger angebracht.
Damit wäre das Projekt „Felsberg goes Café“ abgeschlossen.

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Danke fürs Mitnehmen.
Jetzt kommt die Zeit auch damit schöne Ausfahrten unter begehrlichen Blicken der Zaungäste und mit umso breiteren, fast schon schmerzlichen Dauergrinsen unterm Helm zu machen!
Chapeau!
 
FunFact am Rande:
An Leichtkrafträdern sind Blinker anscheinend garnicht vorgeschrieben.

"Bei ein- und mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben, [...] Ausnahmen bestehen für [...] Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (sowie einachsige Anhänger an Krafträdern) und Krankenfahrstühle. An diesen Fahrzeugen sind die Blinker nicht erforderlich, falls sie dennoch vorhanden sind, müssen sie jedoch den Vorschriften (in Deutschland § 54 StVZO) entsprechen."
Fahrtrichtungsanzeiger – Wikipedia
§ 54 StVZO - Einzelnorm

Weglassen wäre also evtl. sinnvoller (und einfacher), als "verkehrt" dranbauen. 🙃
Werde ich bei Gelegenheit mal mit 'nem Prüfer besprechen...
Stimmt, Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), § 54, Absatz 5, Nummer 4:

StVZO, § 54
Weil wir in diesem Fred drauf zu sprechen kamen...

Meine Lütte ist gestern nichtmal zur HU "zugelassen" worden.
Wegen der fehlenden Blinker vorne.

Die Begründung ist so simpel, wie bekloppt:
LKR, die eine Betriebserlaubnis nach StvZO haben, sind von der Blinkerpflicht ausgenommen.
LKR, die eine Typgenehmigung nach EU-Ordnung (L3e) haben, sind nicht ausgenommen.
Wir haben "Typgenehmigung L3e"... :rolleyes:

Also ab nach zu Hause hin, etwas Gebastel und nächste Woche dann nochmal...
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Ist doch voll OK. Eine Betriebserlaubnis nach StVZo betrifft eigentlich nur die uralten LKRs (früher Schnapsglasklasse 50ccm ohne Leistungsbeschränkung..., die älteren Leute hier erinnern sich..... "Kreischler VanVeen" 16,5 PS aus 50ccm Hubraum 😋 hatten halt serienmäßig KEINE Blinker.... das hätte auch zu einer deutlichen Verrinngerung der VMax von 180 km/h geführt...) Viel später gabs dann halt ne Zulassung nach EU-Recht mit COCs und son Murksmüller-Blödsinn... :rolleyes:
 
Eine Betriebserlaubnis nach StVZo betrifft eigentlich nur die uralten LKRs
Ich habe keine Ahnung, wann die Umstellung von "BE/StVZO" auf "Typgenehmigung nach EU" stattgefunden hat.🤷‍♂️
Interessiert mich auch nicht wirklich.

War 'n Versuch, mir sinnloses Provisoriums-Gebastel zu ersparen.
Hat nicht geklappt.
Pffft.
 

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