Das kommt oftmals auf das jeweilige Amt/das Sachbearbeitende an.
Anscheinend wissen nicht alle dort Tätigen, dass man eine 125er sowohl mit 'nem (querliegenden) Leichtkraftrad-Kennzeichen, als auch mit 'nem "richtigen" Motorrad-Kennzeichen zulassen kann.
Bei den LKR-Kennzeichen ist die Größe (wenn ich mich recht erinnere) fest vorgegeben (irgendwas mit ~240 x xxx mm). Die genauen Maße hab' ich vergessen...
Beim Motorrad-Kennzeichen ist das kleinstmögliche Maß 180 x 200 mm.
Kannst dich ja mal hier durchlesen:
Suchergebnisse für Anfrage: kennzeichen größe