Gegebenenfalls entscheidet ein Richter nach Gesetzeslage...
Und die Gesetzeslage ist recht zurückhaltend, was die Lenkermontage betrifft. Da gehts eigentlich nur um 2 (oder 3?) cm Abstand zum Tank, bei vollem Lenkeinschlag und darum, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter nur um soundsoviel Grad geneigt sein darf, wenn ich mich recht erinnere.
Und natürlich darf von der Montage keine "allgemeine Gefährdung" ausgehen (Montage knapp oberhalb der Radachse fällt also aus).
Letztendlich muss der Lenker so eingestellt sein, dass ich das Fahrzeug sicher bedienen kann.