Kaum spricht man drüber...
Der TÜV rief gerade zurück:
Dem Kürzen des Rahmens steht grundsätzlich nichts entgegen!
Zu beachten ist Folgendes:
- Der Rahmen darf nur
hinter dem Knotenblech der Federbeinaufnahme abgeschnitten werden. Es muss darauf geachtet werden, dass die Schweißnaht des Knotenbleches
vollständig erhalten/unbeschädigt bleibt.
- Wegen "Verletzungsgefahr"
soll das dann offene Rohr verschlossen/zugeschweißt werden. Am besten mit einer Halbkugel. Ein Kunststoff-Stopfen (meine Idee) reicht nicht.
Meine Idee, in die Rahmenrohre zusätzliche Bremsleuchten einzusetzen, ist ebenfalls nicht zulässig. 3 Bremsleuchten sind am Motorrad nicht erlaubt (2 wären es). Und
nur dort Bremsleuchten zu haben geht auch nicht. Wäre zu weit vom Fahrzeug-Heck entfernt.
Anmerkung:
Aus leidvoller Erfahrung der letzten Jahrzehnte...
Die Tatsache, dass der Ingenieur Müller-Meier vom TÜV-Hanse in HH-Langenhorn bereit ist, so einen Umbau einzutragen, bedeutet
nicht, dass auch der Ingenieur Meier-Müller in Strohballenhausen dazu bereit ist!!!
Aus einer Einzelabnahme ergibt sich kein Rechtsanspruch für andere Fahrzeuge mit demselben Umbau.
Derartige Sachen muss man immer mit dem Prüfer besprechen, der es dann auch eintragen soll !!!