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Längere Kombinationen (2 Buchstaben + 4 Ziffern) gibt es doch sowieso nicht.max. 6 Buchstaben/Zahlen dann kann für Leichtkrafträder 240x130 genommen werden.
Auf'm Sonntag würde es mich auch eher wundern, wenn da jemand dran geht...Da kannste bimmeln lassen,bis der Arzt kommt...
Das ist doch das Standardmaß für LKR? Oder stehe ich auf dem Schlauch? Ich finde das Maß so unförmig - 240er Breite ist viel zu breitIch hab gelesen,max. 6 Buchstaben/Zahlen dann kann für Leichtkrafträder 240x130 genommen werden.
Aber ob die das in OB auch so sehen,weiß ich nicht.
@Der Raucher schön wär‘s,wenn da mal einer ans Telefon gehen würde.
Da kannste bimmeln lassen,bis der Arzt kommt...
Die machen nur noch auf Onlinetermin!
Das ist klar.Die Nummernschildgröße 240x130 ist für LKR auf jeden Fall zulässig.
Ich frag mal die Tage beim Schildermacher nach.Das ist klar.
Die Frage, die sich mir (leise, weit im Hinterkopf) stellt ist, ob es ein Mindest-Maß für die LKR-Kennzeichen gibt.
Alles, was ich bisher dazu gefunden hab', war eine Maximal-Breite von 250 mm, eine Standard-Höhe von 130 mm und bestimmte Buchstaben-/Ziffern-Breiten und -Abstände.
Mein Gedanke dazu:
Wenn man jetzt z.B. nur einen Buchstaben und zwei Ziffern hätte und dieses alles so weit wie möglich zusammenschöbe und dann den "überflüssigen", leeren Rand abschneidet, käme ein erstaunlich schmales Kennzeichen dabei heraus.
Und das wiederum würde mich veranlassen drüber nachzudenken, auf ein LKR-Kennzeichen zu wechseln.
Vielleicht magst du mal nachfragen, wenn du da bist...
Genau dazu scheint es allerdings keine "Vorschrift" zu geben.das kleinere 240 x 130 drunter geht nichts
Genau das ist eben nicht korrekt …Das Standard hat 255 x 130 und das kleinere 240 x 130 drunter geht nichts
Achtung,dein Accu!Damit dann so etwas bei rauskommt
Das Stimmt, unter 1. c) steht für das Motorradkennzeichen eine Breite von 180 bei einer Höhe von 200Genau das ist eben nicht korrekt …
Wenn man alles genau beachtet, wie es in Anlage 4 steht, kommt als kleinstes Maß 180x130 raus - kleiner gehts nicht (wegen Plakette/Siegel). Und da steht nichts von Mindestmaß
Anlage 4 FZV - Einzelnorm
Wirres ZeugMein Gedanke