Das sind zwei Paar Schuhe.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, gilt für neue Teile und gilt zwei Jahre. Und meinen Gewährleistungsanspruch muss ich beim Händler, bei dem ich gekauft habe gelten machen. (wie der das dann mit dem Hersteller abrechnet, ist zwischen den beiden geregelt) Tritt dieser Fall ein, muss ich als Kunde nur belegen können, dass die Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe gemacht wurden gegal bei welcher Werkstatt. Deshalb kann ein Händler auch ablehnen, wenn nicht bei ihm gekauft wurde.
Garantie ist eine vom Hersteller freiwillige Leistung. Und deshalb kann er auch die Bedingungen selbst festlegen. z.B. muss in der Vertragswerkstatt gewartet werden, oder, oder, oder. (Wenn er will könnte er dir in die Garantiebedingungen reinschreiben, du darfst nur bei Sonnenschein fahren und musst Öl der Marke xy verwenden, und das Benzin muss von yz sein)