Das ist der allgemeine Irrglaube bei diesem Thema ... In der Regel hat man
- 1 Jahr Garantie durch den Hersteller
- danach 1 Jahr Gewährleistung durch den Verkäufer
(Das Thema "Beweisumkehr" lassen wir jetzt mal außen vor, sonst wird's kompliziert).
Bei beiden Fällen ist der
Verkäufer für die Abwicklung zuständig. Und nur der!
Sowas wie "da müssen Sie sich direkt an den Hersteller wenden" (das machen viele Handy-Shops und -Verkäufer sehr gerne)
ist nicht rechtskonform. Der Verkäufer ist auch bei der Hersteller-Garantie für die für den Käufer kostenlose Abwicklung zuständig! Punkt.
Manche Hersteller bieten bei manchen Produkten auch mehr als 1 Jahr Garantie ... das ist aber alles freiwillig, und man kann davon ausgehen das da so ziemlich alles, was einen defekt haben kann, dann ausgeschlossen ist ... (z.B. bewegliche Teile, die enorm unter Last stehen).
Im Endeffekt bedeutet das, das eine Brixton-Vertragswerkstatt Deinen
Garantiefall nicht abwickeln muss, wenn Du nicht bei dieser Werkstatt gekauft hast. Und Gewährleistungsfälle, die im zweiten Jahr auftreten, schon mal gar nicht.
Dass eine "Fremdwerkstatt" (also nicht die, bei der Du gekauft hast) das macht, dann liegt im Garantiefall daran, dass Sie die Kosten für die Teile und für den Arbeitsaufwand nach einem festen Satz vom Hersteller ersetzt bekommen ... Wenn aber der Kostenersatz in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand steht, dann lehnen die das ab (wenn Du nicht da gekauft hast, dann haben die natürlich schon mal gar keinen Bock darauf, bei einem Garantiefall noch rote Zahlen zu schreiben). Der Verkäufer hingegen kann das nicht ablehnen.