Das Argument es bevorzugt Personengruppe in D die vor 1980 und benachteiligt Personengruppe die nach diesem Stichtag den FS gemacht haben, ist nur ein sehr schwaches Argument.
Viel eher muss man seinen Blick weiten und dieses Thema im europäischen Rahmen betrachten.
Das Stichwort ist hier: Harmonisierung der Richtlinien für alle EU Bürger*innen. Nicht nur in Hinblick auf A, A2 und A1 sondern für alle Klassen.
Man blicke nur nach FR, IT, ESP, ... Dort beinhaltet in B automatisch A1.
Mir ist leider nicht bekannt ob sich die B Ausbildung in den dortigen Ländern von denen in D unterscheiden. Wenn das einer weiß bitte ich darum dies hier zu schreiben.
Ansonsten drängt sich die Frage auf warum dies so ist. Gleiche Bringschuld wurde erbracht aber nicht die gleichen Rechte erhalten.
Durch eine Harmonisierung werden, wie es der Grundgedanke der EU ist, Ländergrenzen fließender, Bewegungsfreiheiten erweitert und schafft Rechtssicherheit. Jeder einzelnen der mit einem Fahrzeug in der EU über Ländergrenzen unterwegs ist oder seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes EU Land verlegt hat würde davon profitieren.
Konkret zum B196: Das Argument dass die Ausbildung mangelhaft sei, kann ich nicht nachvollziehen, denn jeder verantwortungsbewusster Fahrlehrer würde einen nicht die Schulungsbescheinigung unterschreiben, wenn er nicht auch sicher wäre dass der Beschulte nicht auch eine Prüfung erfolgreich absolviert hätte. Sicherlich gibt es auch leider Fahrlehrer die das zu locker sehen, das sollte nicht sein, aber Krumme Dinge wurden auch früher auch schon gemacht und Prüfungen zu bestehen.
Sicherlich das Fahrzeuggewicht ist unterschiedlich und daher ändert sich das Fahrverhalten unter anderem erheblich. Aber das kann auch einen A Besitzer überraschen wenn er von einem SuperSprotler auf einen Chopper umsteigt und feststellen muss dass die Kurven anders zu nehmen sind.
Es wäre auch in Ordnung das ganze wieder als so zu gestalten wie es zwischen 1999 und 2013 war. Da wurde A2 nach zwei Jahren automatisch zu A. Ein wenig angepasst könnte das so aussehen:
- A1 entweder per regulärer Ausbildung mit 16 oder mit B196
- Auf Antrag Erweiterung A2 ab min. 27 Jahren
- Auf Antrag Erweiterung auf A ab min. 30 Jahren
Wenn dennoch Zweifel an der Qualität der Ausbildung und gesammelter Fahrpraxis aufkommen kann man ja sagen eine Schulung über N Stunden bei Aufstieg durch eine Fahrschule nötig ist.
Entschuldigt den langen Text.
Meinungen hierzu sind gerne willkommen.
Vlg Kata