Southern Palatine
So isses un so bleibts… in enge Hosse reibts!
- Beiträge
- 886
- Motorrad
- Brixton Cromwell 125 (ABS)
Bis zu acht Wochen im Kreis Germersheim und kein vorläufiger so war es vergangenes Jahr bei mir.
Folge dem Video unten, um zu sehen, wie du das Forum als Web-App installieren kannst.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Wenn du dem Amt belegen kannst das du den Führerschein für Arbeit oder ähnliches (z.B. Besorgungsfahrten für kranke oder Pflegebedürftige Verwandte )dringend benötigst dürfen sie dir einen Vorläufigen Führerschein nicht verweigern !Ich glaube das mit den langen Fristen und der Verweigerung eines vorläufigen FS ist nur ein fieser Trick um dem armen Bürger noch ein paar zusätzliche Euro aus den Rippen zu schälen. Ich habe damals ein paar Euro extra gezahl für die Expressauffertigung und da gings dann innerhalb von drei Tagen.
In 5-facher Ausführung. Inkl. Passierschein A-38, den Geburtsurkunden der Urgroßeltern, des Grundschul-Abschlusszeugnisses, der Einkommenssteuerbescheinigungen der letzten 25 Jahre, eidesstattlichen Versicherungen von mind. 5 schwurfesten Fürsprechern, Auszug des Katasteramtes, ...Wenn du dem Amt belegen kannst...
In 5-facher Ausführung. Inkl. Passierschein A-38, den Geburtsurkunden der Urgroßeltern, des Grundschul-Abschlusszeugnisses, der Einkommenssteuerbescheinigungen der letzten 25 Jahre, eidesstattlichen Versicherungen von mind. 5 schwurfesten Fürsprechern, Auszug des Katasteramtes, ...
Für den A-38.Bescheinigung des Arbeitgeber's / zu unterstützende Person reicht völlig!
Ich habe mal "recherchiert" und bestätige dies mal durch mehr als "der Kumpel eines Freundes meiner Schwester" (nicht böse gemeint, aber "jemand hat gesagt" ist leider keine belastbare Quelle ).Laut Aussage meiner Bekannten die in M/V in einer Zulassungsstelle/Führerscheinstelle arbeitet, sind sie verpflichtet dir auf deinen Wünsch und gegen eine kleine Gebühr von 8€ einen auszustellen und das auch ohne einen triftigen Grund
Der Sachverständige oder Prüfer hat im Falle einer bestandenen Prüfung abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen.
Aber beim B196 gibt es weder eine Prüfung noch einen Prüfer, es handelt sich ja lediglich um eine Führerscheinerweiterung. Die Führerscheinbehörde könnte argumentieren das dir ja kein Führerschein verweigert wird da du ja noch deinen ursprünglichen hast …nur eben noch ohne die Erweiterung.Dort wird auf §22a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verwiesen. Und dieser besagt in Absatz 3:
§ 22a FeV - Einzelnorm