B196 Lappen

Wow wie Unterschiedlich die Fahrschulen abkassieren. Das sieht ja schon nach Willkür aus.

Ich habe in Berlin 500 Schleifen gelegt. Hatte auch eine Fahrschule in Grünau gefunden die es mir für 350 Euronen gemacht hätte (ich weiß es hört sich komisch an ) 🤔😅
Aber die Fahrt dahin wäre einfach zu weit gewesen.

Der Ablauf meines B196er's
- Samstags komplette Theorie von 10 bis 14 Uhr
-eine Woche später fahren ... nach 30 Minuten Fragte er was er mir noch zeigen soll . Knappe 20k Kilometer mit nem Kymco Agility 50 durch Berlin und ca 6k mit nem sr50 Formten wohl meinen Fahrstil.
Also schein bekommen und gut .
Mein Fahrschulmoped war wie soll es auch anders sein ne Cromwell 🤙 dementsprechend wurde sie sofort gekauft (eine Neue)
 
Wow wie Unterschiedlich die Fahrschulen abkassieren. Das sieht ja schon nach Willkür aus.

Ich habe in Berlin 500 Schleifen gelegt. Hatte auch eine Fahrschule in Grünau gefunden die es mir für 350 Euronen gemacht hätte
Grundsätzlich gilt (gerade bei Fahrschulen) "Stadt" ist teurer als "Land". Grünau ist zwar technisch gesehen noch Berlin, sitzt aber so sehr am Rand, dass es fast schon in die Kategorie "Land" zählt.
Und dann gibt es noch regionale Unterschiede. In Regionen mit (im Durchschnitt) eher schwächerer Kaufkraft (womit wir wieder bei Berlin wären) werden die Preise im Schnitt auch niedriger sein.

Persönlich denke ich, dass alles im Bereich 500-700 in Ordnung ist. Man darf ja nicht vergessen, dass gerade die Praxisstunden Einzelunterricht sind, man also 1:1 den Fahrlehrer bezahlen muss plus (anteilig) das Übungsfahrzeug* (Anschaffung, Versicherung, Sprit etc). Und dann will die Fahrschule ja noch Gewinn machen. Hinzu kommt dann noch die Theorie - da teilt man sich zwar die Arbeitszeit des Fahrlehrers mit anderen, aber dennoch (und hier ist dann anteilig auch die Gebäudemiete und so Zeugs mit drin)...
350 ist eindeutig ein Kampfpreis. Ich sehe nicht, wie damit Gewinn erwirtschaftet werden kann.

Meine Frau hat 700 gezahlt, wenn ich mich nicht irre. Wir mussten der Bürokraft** in der Fahrschule erstmal erklären, was ein B196 ist - der wollte uns einen A1 verkaufen...

*Natürlich gibt es keinen Rabatt, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug fährt - aber zumindest die Spritkosten hat im Falle meiner Frau die Fahrschule übernommen (oder besser gesagt: Wir haben sie nicht doppelt gezahlt). Ist bei einer 125er jetzt nicht die Welt, aber immerhin...

**Ich betone hier ausdrücklich, dass es die Bürokraft war - nach einem Anruf beim Fahrlehrer selbst wurde dem dann auch klar, dass an diesem B196 wohl etwas dran ist... Ist zwar im Grunde auch traurig, dass der davon nichts wusste, aber solchen "Service" ist man hier in der Gegend branchenübergreifend gewohnt. Solche Jobs werden zu 99% von Studenten gemacht, die keine Ahnung von nichts haben, aber glauben, alles zu wissen. Das hat später im Verlauf noch zu anderen Problemen geführt, wofür besagte Bürokraft auch einen Einlauf kassiert hat.
Der Fahrlehrer war super!

Das war die Order 66
Falsche Übersetzung meinerseits... Ich kenne es unter Order 66 (Sprich: Sixty-six) und habe das englische "Order" mit "Befehl" übersetzt...
Aber jeder weiß, was gemeint ist. Und die, die es nicht wissen, haben eine Kulturlücke. 😁
 
Ich Frage für einen Freund 😅
Kann einem der Fahrlehrer,nach absolvierten Pflichtstunden,die Ausgabe des B196 verweigern??
 
Wenn er nicht fahren kann.... Natürlich! Oder muss extra Std absolvieren, ist klar oder?
 
Eigentlich muss er den Schein übergeben.
Es gibt ja auch keine Prüfung.
Vertrag beläuft sich auf die Sollstunden und nicht auf Soll + X.
Das war ja auch das was die Kritiker im Vorfeld bemängelt haben. Aber der Schüler sollte schon soweit schlau genug sein, wenn er es nicht schafft noch zusätzliche Stunden zu machen.

Also viel Glück und Erfolg.
 
Jaaa,da ist natürlich die Frage,:was verstehst du unter "nicht fahren"?
Wenn er im Parcour,die 8 nicht sauber Gefahren ist?
 
Eigentlich muss er den Schein übergeben.
Es gibt ja auch keine Prüfung.
Vertrag beläuft sich auf die Sollstunden und nicht auf Soll + X.
Das war ja auch das was die Kritiker im Vorfeld bemängelt haben. Aber der Schüler sollte schon soweit schlau genug sein, wenn er es nicht schafft noch zusätzliche Stunden zu machen.

Also viel Glück und Erfolg.
Hallo,

ich denke, er muss den Schein nicht unbedingt übergeben. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 23. Dezember 2019 ist da meines Erachtens ziemlich klar.
Sie sagt aus, dass mindestens (!!!!) neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten erbracht werden müssen. Der Fahrlehrer stellt nach der erfolgreichen (!!!!) Schulung die entsprechende Bescheinigung aus. Wenn er der Meinung ist, dass man noch nicht fahren kann, müssen noch weitere Stunden her. In meinem Vertrag mit der Fahrschule waren die Mindeststunden der FEV vereinbart, aber auch der Passus, dass ggf weitere Fahrstunden notwendig werden könnten.
Im Vorfeld der Änderung zur FEV wurde die Anzahl der Stunden und die Bestätigung durch die Fahrschulen ja ziemlich heiß diskutiert.
Viele Fahrschulen hatten hier Bedenken, dass sie, im Falle eines Unfalls eines "B196-ers" verklagt werden, so nach dem Motto "Du hast mich nicht richtig ausgebildet". Diese Unsicherheit hat sich für mich in den sehr unterschiedlichen Preisen widergespiegelt - eine Fahrschule 600 EUR und die andere (500 m Luftlinie entfernt) 1.000 EUR.
Aber eigentlich muss man der Fahrschule vertrauen können. Wenn die sagen, dass man noch nicht so weit ist, sollte man es akzeptieren und noch weitere Stunden nehmen. Es ist schließlich die eigene Sicherheit/Gesundheit!
 
Ich Frage für einen Freund 😅
Kann einem der Fahrlehrer,nach absolvierten Pflichtstunden,die Ausgabe des B196 verweigern??
Nein. Selbst wenn du es nach den fünf doppelstunden nicht kannst, muss die Bescheinigung ausgestellt werden. So die Info von meinem Fahrlehrer
 
Also wie es rechtlich aussieht kann ich euch nicht sagen .
Jedoch hat meine Fahrschule/Fahrlehrer Glas klar gesagt solltest du es nach den Pflichtstunden nicht drauf haben und nicht bereit sein eine 125er zu führen dann bekommst du den Schein nicht das kann und will er nicht verantworten.
 
Kann mich @Blackpike anschließen das man dann noch ein paar Stunden absolvieren sollte bis man die neue Klasse sicher beherrscht
Ist ja bei normalen Führerscheinklassen auch so das es über die Pflichtstunden hinausgehen kann ...
 
Selbst wenn du es nach den fünf doppelstunden nicht kannst, muss die Bescheinigung ausgestellt werden.
Das halte ich - auch in Hinblick auf dem, was @Jens schrieb - für ausgemachten Unsinn. Ich würde sagen, dein Fahrlerer hat da ein paar Dinge falsch verstanden.
Hier der Wortlaut aus dem o.g. Dokument:
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
1. Allgemeines
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

2. Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen
Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 1 des Fahrlehrergesetzes besitzt.

3. Schulungsstoff
3.1 Theoretischer Schulungsstoff
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
3.2 Praktischer Übungsstoff
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische Schulungvon mehreren Teilnehmern ist unzulässig.

4. Schulungsfahrzeuge
Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren.

5. Abschluss der Schulung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.
Wichtige Punkte:
1. Es gibt eine Definition der Mindestdauer, aber keine der Maximaldauer.
2. Die Schulung gilt als "erfolgreich", wenn der Teilnehmer sein Können unter Beweis gestellt hat (was auch immer das konkret heißen mag ohne Prüfung. Mit anderen Worten: Wenn der Fahrlehrer denkt, dass du es nach der Mindestzahl der Fahrstunden nicht drauf hast, dann hast du es nicht drauf. Punkt.)
3. Die Bescheinung muss ausgestellt werden (soweit richtig), wenn die Schulung erfolgreich(!) abgeschlossen ist.

Natürlich kommt gerade in Abschnitt 5 wieder mein innerer Munchkin (englischer Link) zum Vorschein und möglicherweise könnte ein Schulungsteilnehmer, der sich nach 5 Fahrstunden als unfähig erwiesen hat, den B196 einklagen. Ich bin zwar kein Jurist, aber ein erfahrener Rollenspieler (nicht das, was ihr denkt). Die Intention des Abschnitts 5 ist eindeutig - der Wortlaut lässt aber eine Lücke zu: Es ist (wenn auch schwamming) definiert, was eine "erfolgreiche" Teilnahme ist. Es ist auch definiert, dass eine Bescheinigung über diese erfolgreiche Teilnahme auszuhändigen ist. Leider ist der "Abschluss" aber nicht als "erfolgreiche Teilnahme" definiert.
Wer schreibt solche Texte? Können die das nicht mal einem Profi (mit anderen Worten: Einem Brett- oder Rollenspieler) zum Gegenlesen geben... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Fahrlehrer sagte zu mir, dass wenn er das Gefühl bzw. den Eindruck hat, der Schüler kann es nach diesen 5 Stunden nicht, er die Bescheinigung verweigern kann und den Fahrschüler erst noch weitere Stunden machen muss.
 
Das könnten aber auch einige ausnutzen um weiter Kohle damit einzufahren.
Die Fahrschule,gibt dir den Preis für den B196 vor.(600€)Damit kaufe ich im weitesten Sinne eine Sache zum Festpreis.
 
Die Fahrschule kann tatsächlich mehr als 10Std. ansetzen, wenn der Schüler aus Sicht den Fahrlehrers noch nicht verkehrssicher ist. In der Realität braucht man sich jedoch kaum Gedanken machen. Der Preisdruck und Konkurrenzdruck ist so hoch, dass viele Fahrschulen nicht mal die 10Std erfüllen, sich dadurch Betriebskosten sparen und geübten Fahrern damit zeitlich entgegenkommen. Eine Fahrschule die häufiger die 10Std überschreitet, wird wohl kaum Weiterempfehlungen bekommen ;)
Mein Fahrlehrer hatte keine 125er da, also sagte er mir. Kauf dir das was du fahren willst und wir ziehen das durch. So bin ich bewusst bei der Brixton als Schaltmoped gelandet, da ich über 15 Jahre mit 50er Vespen rumgegurkt bin und ich den Sinn nicht gesehen habe, dafür in die Fahrschule zu gehen um ein paar Km/h schneller zu fahren mit dem Fahrlehrer.
 
wenn die Fahrschule Dir "bescheinigt" fahren zu können, könnte man annehmen, dass wenn dem nicht so ist auch ein rechtliches Problem auf die Fahrschule zukommt
kurz die Fahrschule steht dafür grade dass Du Fahren kannst..
Andererseits mein Nachbar mit über 70 darf 125 fahren auch wenn er nie ein solches Gefährt bewegt hat ... das gibt zu denken
 

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