Nordstädter
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In den meisten Fällen dürfen Klapphelme nur in geschlossenem Zustand genutzt werden. Das Fahren mit hochgeklapptem Kinnteil ist nicht zulässig („P“-Kennzeichnung auf dem Kinnriemen). Nur Helme mit dem Prüfzeichen „P/J“ dürfen auch mit geöffnetem Kinnteil „gefahren“ werden.Ich dachte Klapphelme dürfen nur geschlossen gefahren werden?