Somit erlischt die Betriebserlaubnis, wenn du das Übersetzungsverhältnis änderst."
Das ist so pauschal nicht richtig.
Es muss zwingend hinzukommen, dass einer der drei o.g. Punkte erfüllt ist.
Das bloße Ändern/Manipulieren von in der BE genehmigten Bauteilen reicht nicht aus.
- Im Falle einer geänderten Übersetzung wird dann gerne mit einer Ver
schlechterung der Emissionen argumentiert.
Die Möglichkeit, dass Emissionen sich evtl. auch ver
bessern (oder gleich bleiben) können, wir dabei komplett ausgeblendet.
- Bei Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Mofas, Mokicks, 80er, ...) reicht es aus, wenn sie durch eine Manipulation schneller werden. Damit hat sich dann die Fahrzeug-
Art geändert.
- Bei Kleinkrafträdern ohne Geschwindigkeitsbeschränkung wurde (damals) gerne gesagt, dass die Bremsanlage der höheren Geschwindigkeit nicht gewachsen sei. Daraus lässt sich dann eine "allgemeine Verkehrsgefährdung" ableiten. Betrifft uns aber nicht, weil durch ein größeres Kettenrad das Moped ja (theoretisch)
langsamer wird.
Wir hatten hier auch schon Fälle, in denen der TÜV abgewunken hat, als jemand das größere Kettenrad eingetragen haben wollte.
Die Begründung war: "Wenn du dann wieder auf die originale Übersetzung zurückwechseln wechseln willst, wird die neuerliche Eintragung richtig teuer, weil das Moped dann ja schneller wird!".