Werkstatt für erste Inspektion in Hamburg gesucht

Darum geht es doch nicht.

Wenn du dann nach 10.000 KMs 'nen Garantiefall hast und den allerersten Insp.-Termin zu weit überzogen hast, kann es (zumindest theoretisch) schon Essig sein, mit Garantie...
 
Darum geht es doch nicht.

Wenn du dann nach 10.000 KMs 'nen Garantiefall hast und den allerersten Insp.-Termin zu weit überzogen hast, kann es (zumindest theoretisch) schon Essig sein, mit Garantie...
Bei der 4-Jahresgarantie von Piaggio (Vespa) ist das so.
Man darf die Km des Serviceintervalls max 10% überziehen ☝️
 
Im Garantiefall entscheidet eine Werkstatt gar nichts , Garantiegeber und Entscheider ist der Hersteller/Importeur , die Werkstatt/der Vertragshändler und auch der Hersteller/Importeur leben doch vom Geld der Kunden , wir sind diejenigen die das ganze am Laufen halten , für mich unvorstellbar das bei einem Garantieschaden eine Ablehnung erfolgt weil ein Inspektionsintervalle überzogen wurde , das macht überhaupt keinen Sinn , eine bessere Methode einen Kunden zu verprellen gibt es kaum , merke : ein Streitgesprach mit einem Kunden verliert der Verkäufer immer ( 1. Lehrjahr Vertrieb )🫣
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Garantiefall entscheidet eine Werkstatt gar nichts
Doch.
Die entscheiden, welchen KM-Stand sie ins Inspektions-Protokoll eintragen.
In meiner Erstinspektionsrechnung stehen knapp über 1.000 KMs. Auf dem Tacho waren es gute 1.300.
Das ist doch das, worum es geht!

Und die Werkstatt vor vollendete Tatsachen zu stellen, weil "Im Internet steht aber...!" hättest du seinerzeit bestimmt auch nicht so klasse gefunden.

das bei einem Garantieschaden eine Ablehnung erfolgt weil ein Inspektionsintervalle überzogen wurde , das macht überhaupt keinen Sinn .
Dann macht ja der ganze Inspektions-Zirkus keinen Sinn.
Bzw. ist es vollkommen egal, wann und mit welchem KM-Stand du mal in der Werkstatt vorbeiguckst?

Dem Hersteller geht es doch nicht darum, dass du mit 'nem fein inspizierten Fahrzeug unterwegs bist. Das ist denen völlig egal.
Denen geht es ausschließlich darum, dass du in der Garantiezeit nicht mit 'nem Schaden ankommst, den sie bezahlen sollen.

Es bricht sich doch niemand einen Zacken aus der Krone, wenn man bei der Terminabsprache kurz fragt, wieviele Kilometer dann allerhöchstens auf dem Zähler stehen dürfen.
 
der Terminabsprache kurz fragt, wieviele Kilometer dann allerhöchstens auf dem Zähler stehen dürfen.
So hatte ich es 2019 bei der Erstinspektion gemacht, Termin ausgemacht und gleich dazu dem km Stand geschätzt, Service wurde bei 1.400 km ohne Anstände durchgeführt.
Gut, hatte auch in den 5 Jahren keinerlei Probleme oder Garantiefälle. 🤷‍♂️
 
Nicht unwichtig dazu vllt. :

- Garantiefall muss innerhalb von 3 Tagen gemeldet werden
- Nur Service bei Brixton Händlern
- Nur für Erstkäufer ==> nicht übertragbar
- KM und Zeit Intervalle nicht! überziehen

BEDINGUNGEN ERFÜLLUNG DER ERWEITERTEN GARANTIE​



  • Die Garantie wird nur für Fahrzeuge gewährt, die im angegebenen Aktionszeitraum über das
    Händlernetz der KSR Group GmbH verkauft wurden.
    Diese Garantie gilt nur für Neufahrzeuge.
  • Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer des Fahrzeuges und ist „nicht“ übertragbar.
  • Die Garantie kann nur innerhalb der vereinbarten Garantiezeit, bei einem von der KSR Group GmbH
    autorisierten Brixton-Händler, geltend gemacht werden.
  • Ein eventueller Garantiefall muss bis längstens 3 Werktage nach einem Vorfall, an einen von der KSR
    Group GmbH autorisierten Händler gemeldet werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle Reparaturen und Wartungsarbeiten, während der gesamten
    Garantielaufzeit von 48 Monaten, nur bei von der KSR Group GmbH autorisierten Brixton-Händlern
    durchgeführt zu lassen.
  • Der Anspruch einer Garantiereparatur darf nur von einem der KSR Group GmbH autorisierten BrixtonHändler geprüft werden und darf nur von einem autorisierten Händler bearbeitet werden.
  • Die Bedingung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des vollständigen ausgefüllten
    Wartungsheftes, gemäß Wartungsintervall lt. Hersteller, zum Zeitpunkt der Garantie.
  • Bei Inanspruchnahme der Garantie müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie die länderspezifischen
    Zulassungsdokumente, das vollständig ausgefüllte Wartungsheft, die Bestätigung der gültigen 4-
    jährigen Garantie, unter Bekanntgabe des km-Standes, vorgelegt werden.
  • Die Garantie erlischt, wenn das in Kilometern und Monaten angegebene regelmäßige
    Wartungsintervall, während der Garantiezeit, überschritten wurde.
  • Zu ersetzende Bauteile müssen Originalersatzteile von Brixton sein oder von der KSR Group
    freigegebene Bauteile sein, welche der autorisierte Brixton Händler über die KSR Group GmbH
    bezogen hat.
  • Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen nur die im Benutzerhandbuch erwähnten Schmier- und
    Kraftstoffe verwendet werden.
  • Das Fahrzeug darf nur in Übereinstimmung mit allen Abschnitten des entsprechenden
    Benutzerhandbuchs verwendet werden, welches bei der Übergabe des Fahrzeuges ausgehändigt wird.
  • Das Fahrzeug darf nicht für kommerzielle Zwecke, Rennen oder vergleichbare Fahrsituationen
    verwendet werden.
  • Es dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Eingriffe am Fahrzeug vorgenommen werden.
  • Die Garantie erlischt, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug in Bezug auf die Identifikationsdaten
    Seriennummer, Motornummer usw. – manipuliert oder beschädigt worden ist.
  • Die Garantie erlischt, wenn die Angaben in den Unterlagen nicht mit den Angaben am Fahrzeug
    übereinstimmen.


NACHFOLGENDES WIRD NICHT VON DER GARANTIE GEDECKT​

  • Normaler Verschleiß von: Reifen, Filter, Schmiermittel, Zündkerzen, Glühbirnen, Batterie,
    Bremsbeläge, Kupplung und Kupplungsbeläge, Antriebskette, Antriebsritzel, Antriebsrad,
    Gabeldichtringe, usw.
  • Verschleiß von Bauteilen, deren physische Lebensdauer kürzer ist als die Dauer der Garantiezeit.
  • Wird das Fahrzeug 30 Tage oder länger nicht benutzt, muss die Batterie, vor Inbetriebnahme des
    Fahrzeuges, mit einem geeigneten Ladegerät aufgeladen werden. Wird das Fahrzeug, besonders in
    den Wintermonaten, nicht bewegt, so ist die Batterie auszubauen und mit einem geeigneten
    Ladegerät die Selbstentladung der Batterie verhindert werden. Schäden, die durch unzureichende
    Pflege des Fahrzeugs entstanden sind. Bitte beachten Sie, dass gewisse Umstände dazu beitragen
    können, dass die vom Hersteller vorgeschriebene Wartung nicht mehr ausreichend ist und vom
    Konsumenten entsprechend gemäß der Nutzung angepasst werden muss.
  • Schäden, die durch einen Unfall oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurden.
  • Schäden auf Oberflächen, welche durch den regulären Betrieb passiert sind.
  • Langfristige Farbechtheit von Kunststoff- und Lackteilen, welche durch Witterungseinflüsse
    entstanden sind.
  • Normale Motorgeräusche und Vibrationen, die die Funktion, den Betrieb oder die Lebensdauer des
    Fahrzeuges nicht beeinträchtigen.
  • Schäden an Fahrzeugen, die durch Missachtung der Einfahrvorschriften, verursacht werden.

 
Ich werde in den sauren Apfel beißen und das Bike auch mal stehen lassen um die 1000km Vorgabe einzuhalten. Ich bin halt neu dabei und habe jetzt gelernt das ich mich rechtzeitig um einen vorhersehbaren Werkstatt Termin kümmern muss. Is ja nix wirklich schlimmes. Dafür bin ich jetzt bei meinem erstem Projekt am Bike und lackiere gerade den Krümmer mit matt schwarzem Auspufflack :)

Ach ja und mit KSR muss ich mal Kontakt auf nehmen um mit Kulanz auch die 4 Jahre Garantie zubekommen. Habe das Bike ja erst am 15.7.24 zugelassen.
 
Ich werde in den sauren Apfel beißen und das Bike auch mal stehen lassen um die 1000km Vorgabe einzuhalten.
Musst du ja vielleicht garnicht!
Ruf doch einfach bei Scooterworld an und frag' nach, wie "eng" sie das sehen.
Alice und Jan sind nett. ;)
Ergänzung ()

Das ist ja interessant. Man liest oft über Restgarantie in den Verkaufsanzeigen.
Bei diesen Einschränkungen geht es wohl nur um die "Erweiterte-4-Jahres-Garantie".
 
Musst du ja vielleicht garnicht!
Ruf doch einfach bei Scooterworld an und frag' nach, wie "eng" sie das sehen.
Alice und Jan sind nett. ;)
Ergänzung ()


Bei diesen Einschränkungen geht es wohl nur um die "Erweiterte-4-Jahres-Garantie".
Genau , das ist ein separater Vertrag , im Autogewerbe gibt es das schon lange , der Garantiegeber ist i.d.R. gar nicht der Hersteller sondern ein Versicherungsunternehmen die oft abweichende Bedingungen mit vielen Einschränkungen bieten .


Ich habe hier den Eindruck das viele Kunden sich ihrer Macht gar nicht bewusst sind .
Es gibt auch keinen Grund für einen Händler/Werkstatt seinem Kunden vorbeugend schon mal ein paar Steine in den Weg zu legen mit dem Kilometerstand um seinem Lieferanten bei Schäden evtl. Kosten zu ersparen , so doof kann keiner sein , davon hat er nichts .

Und KSR hat doch sein Händlernetz selbst installiert , ich empfehle daher in dem geschilderten Fall die anzumorsen das ihre Händlerschaft den Serviceanforderungen gar nicht nachkommen kann weil völlig überfordert , das Bike deshalb stehen lassen ist doch wohl unmöglich , das fordert ja eine Nutzungsausfallentschädigung geradezu heraus oder den Wechsel zu einem anderen Fabrikat in Zukunft .
 
Zuletzt bearbeitet:
das Bike deshalb stehen lassen ist doch wohl unmöglich , das fordert ja eine Nutzungsausfallentschädigung geradezu heraus oder den Wechsel zu einem anderen Fabrikat in Zukunft .
Was kann denn der Hersteller dafür, dass seine Kunden nicht fähig sind abzuschätzen, wielange sie für 1.000 KMs brauchen, und dann rechtzeitig einen Termin zu machen?

☝️ Das ist gegen niemanden persönlich gerichtet!
Ging mir ja ähnlich!
Allerdings käme ich nie auf die Idee, jemand anderen dafür verantwortlich zu machen, wenn ich zu dämlich bin, meine Termine zu planen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um die Wogen ein wenig zu glätten, es gibt für jeden "Rechtsfall" gewisse Toleranzen. Es kann niemanden zugemutet werden, nach exakt 1000 km oder genau einem Jahr die Inspektion durchführen zu lassen. Egal was in irgendwelchen allgemeinen Geschäfts- oder Garantiebedingungen steht. Das wäre im einem Rechtstreit nie und nimmer durchsetzbar. Natürlich sind dem Grenzen gesetzt aber 10 bis 20 % Toleranz wird einem ein Richter in jedem Fall zugestehen.
 
Was kann denn der Hersteller dafür, dass seine Kunden nicht fähig sind abzuschätzen, wielange sie für 1.000 KMs brauchen, und dann rechtzeitig einen Termin zu machen?

☝️ Das ist gegen niemanden persönlich gerichtet!
Ging mir ja ähnlich!
Allerdings käme ich nie auf die Idee, jemand anderen dafür verantwortlich zu machen, wenn ich zu dämlich bin, meine Termine zu planen.

Na ja , was kann der Kunde denn dafür das KSR mit einer Händlerschaft Verträge abschließt die denen gar nicht gewachsen sind, es ist doch offensichtlich so das davon viele überfordert sind (rein fachlich gibt es dazu ja schon etliche Beiträge hier , und die Terminnot kommt jetzt dazu weil die Werkstattkapazitäten bei ihnen gar nicht da sind um ihre Kunden zu betreuen ) ich sehe da doch eine Mitschuld und es brüskiert unerfahrene Neukunden , die Verkaufszahlen sind doch bekannt .
Wer besorgt sich schon beim Kauf einen Werkstatttermin für die Wartung , der Händler könnte das vorschlagen , der kennt das Dilemma , aber das ist einfach peinlich
Aber das wäre notwendig dann und was sind denn schon 1000 Km .
Steht eigentlich noch der Vertragshändler als Zwang in den Garantiebedingungen ?
Jedenfalls Verkaufsförderung und Kundenzufriedenheit geht anders ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich froh das meine Maschinen aus dem Garantiezeitraum schon raus sind
Das erleichtert die Sache ungemein. 😉
Wenn man allerdings nicht die Fähigkeit hat selber Hand anzulegen oder die entsprechenden finanziellen Mittel hat, wird es schon schwierig.
Ergänzung ()

Na ja , was kann der Kunde denn dafür das KSR mit einer Händlerschaft Verträge abschließt die denen gar nicht gewachsen....
Der Kunde kann gar nichts dafür sollte sich aber darüber im Klaren sein, das er bei einem "unbekannten" Hersteller kauft. Das sieht man alleine schon am Kaufpreis und bei diesem sollte man keinen allzu großen Service vom Hersteller erwarten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage der Werkstatt wird im Falle eines Falles vor Gericht wenig Gewicht haben.
"Vor Gericht" sind wir doch noch garnicht.

Was zählt ist das, was die Werkstatt als Tachostand ins Inspektionsprotokoll/die Kundenrechnung/"Das System" einträgt.
Dort ist die Schnittstelle zwischen Kunde und Hersteller.
Und mit der Werkstatt muss man halt vorher kurz klären, um wieviel die bereit sind den Tachostand im System "anzupassen".
Überhaupt kein Drama.
Eine Frage, eine Antwort, fertig.

Wer besorgt sich schon beim Kauf einen Werkstatttermin für die Wartung
Die allerwenigsten.
Und da liegt für mich das Problem. 🤷‍♂️

der Händler könnte das vorschlagen , der kennt das Dilemma , aber das ist einfach peinlich
Was ist daran peinlich dem Kunden zu sagen, dass viel zu tun ist und anklingen zu lassen, dass es bis zum nächsten freien Termin soundso lange dauern kann?
Das wäre für mich eine wertvolle Info, nach der ich mich dann organisieren könnte.
 

Ähnliche Themen

Crossfire XS Neukauf / Inspektion + Frachtkosten

Zurück
Oben