F
Formann
Gast
Es gibt halt Leute die nicht auf den Punkt kommen, viel geschrieben aber...egal, ich wollte hier einfach nur kundtun, wo eine neue 1200er für einen guten Kurs angeboten wird. Und wenn die Krümmer sich eh verfärben ist es auch egal wie sie momentan auf dem Foto aussehen. So, und jetzt wieder Feuer frei.Eine Vermutung ist mNn rechtlich gesehen keine Unterstellung bzw Behauptung.
(zumal ich offen ließ, zu erklären, wie es zur Verfärbung kam)
Was anderes wäre eine Behauptung falscher Tatsachen.
Da ich bereits eine habe, ist's mir prinzipiell auch schnuppe, da ich mir keine zweite (noch dazu in einer mir nicht zusagen den Farbe) zulegen werde.
Der nachträglich beigesteuerte Verkaufstext ( speziell: NULL km) würde mich persönlich zumindest dazu veranlassen, den Händler um schriftliche Erklärung (in einem potentiell zu schließenden Kaufvertrag) zu bitten, wie es zu dieser Verfärbung kam.
Je nach Reaktion des Händlers: auf'm Absatz kehrt Marsch.....und raus aus dem Laden.
Was ist eine Tatsachenbehauptung? « Initiative Tageszeitung e.V.
@Thomas Fischer
Ich bin noch einer von der Sorte, die sagen: nur Bares ist Wahres...
Dementsprechend habe ich dem Dealer und Werkstattmeister meines vollsten Vertrauens die Scheinchen gegen Ausstellung einer Quittung zur Rechnung auf den Tisch geblättert.
Ich sehe daran nichts kritisch oder verwerflich.
Zudem sichere ich durch Vorstelligwerden am Bankschalter zum Geldabheben oder auch für andere Erledigungen auf dem Kreditinstitut zumindest nach meinen bescheidenen Möglichkeiten Arbeitsplätze.
(Alles nur noch online erledigen und bestellen ist zwar bequem... aber m.E. Schaden wir dadurch den lokalen Händlern und Dienstleistern.
Dadurch letzten Endes auch unseren älteren Mitbürgern, die irgendwann nur noch geschlossene Läden und Schaltern wg. Geschäftsaufgabe / Einsparungsmaßnahmen wg fehlender Rentabilität vorfinden.
(Es gibt zur Zeit noch ältere Menschen, die nicht so technikaffin sind)
(Ich weiß....die Anzahl der Worte hier ist mal wieder rekordverdächtig.).