Ich glaube es wird hier gerade aus eine winzigen Mücke ein an Adipositas leidender Elefant gemacht .
Was soll der Sachverständige/Baurat denn wo "eintragen" , es gibt in den Fahrzeugpapieren keine Ziffer in der irgendwas von Zähnezahlen oder Übersetzungen einzutragen wäre .
Glaubt ihr der formuliert frei Schnauze einen Text für euch und trägt das ein , ich nicht , der trägt nur ein was da vorgesehen ist und was ihr belegen könnt ( ABE/Gutachten oder sonst was ), die Zeiten sind längst vorbei das ein Baurat ein U-Boot als Krankenfahrstuhl genehmigt hätte , die Unternehmen ( TÜV / Dekra / GTÜ etc etc ) passen genau auf das die Konkurenz ihnen nicht an die Karre fährt .
In dem "EC Certfikate of Conformity" steht unter Punkt 3.5.4.1 nur folgendes drin :
Final drive ratio 2,867 , mehr nicht .
Meine Güte glaubt ihr irgendeine Rennleitung oder einen Schadensachverständigen interessiert das ?
Ich bin ja mal gespannt was der Fachmann der Prüforganisation so sagt , ausser das er natürlich Umsatz machen muss , da bin ich echt gespannt .
Und die Bangemacherei von wg. Bertiebserlaubnis erlischt und dann zahlt die Versicherung nicht ist lächerlich , Beleg das mal einer ...