Der Raucher
Ölfinger
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Da wäre ich mir nicht sicher.auch Änderungen an den Sicherheitseinrichtungen würde auch eine neue Zulassung/Genehmigung beim KBA bedeuten,
Abgenommen wird ja nicht die Sicherheitseinrichtung an sich, sondern es wird nur ihre Funktion überprüft.
Und ob da jetzt der Wechsel von "Geht immer aus, wenn Ständer draußen" zu "Läuft im Leerlauf trotz Ständer weiter" ausreicht um 'ne Neuabnahme erforderlich zu machen... ?
Ich glaube nicht.
Dem KBA reicht es, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Und das ist ja der Fall.