Argilas von Phaalen
In der Ruhe liegt die Kraft!!
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Dazu kann ich seit Heute was sagen!!!!!Würde ich das Geld nochmal ausgeben und es anderen empfehlen???
Fazit: Trotz des Wissens um die Konsequenzen eigentlich schon!
Habe heute mit nem Graukittel vom TÜV Nord reden können, habe ihm unser Problem bei der Original Übersetztung geschildert!
Und bekam von Ihm folgende Antwort -
Wenn du das 46er Kettenblatt gegen das 49er tauschst besteht unter der Vorraussetzung das -
1.) die eingetragene Höchstgeschwindigkeit (bei unserer 125er Brixton bekanntlich 99km/h bei max. 10500 U/min) nicht um mehr als 10% überschritten wird, und
2.) die Abgas/ db Werte im gemessenen Drehzahlbereich innerhalb der Tolleranzen liegen -
Es keinen Grund zur Beanstandung gibt und man das 49er Kettenblatt sogar eintragen lassen "könnte"!!!!
Vom Eintragen des 49er Ketteblatt`s räht er allerdings ab , da sonst für einen Rückbau auf das 46er wieder eine Abnahme fällig währe, da ja Theoretisch mit einen kleineren Kettenblatt die Höchstgeschwindigkeit erhöht würde und durch die erneute Abnahme nachgewiesen werden MUSS das es nicht so ist!!!!
Weiterhin sagte er das es in seiner Zeit beim TÜV , weder bei Ihm noch bei einem seiner Kollegen vorgekommen sei das bei einem Motorrad am Kettenblatt nachgezählt wurde wieviel Zähne es hat!!!!